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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 28/2026
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Zeiskam

Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 15.06.2026 im Rathaus Zeiskam, Hauptstraße 34, 67378 Zeiskam

Straßenrechtsangelegenheit - Antrag auf Sondernutzung in der Raiffeisenstraße

Mehrheitlich stimmt der Gemeinderat dem Antrag auf Errichtung einer weiteren Zufahrt für ein Grundstück in der Raiffeisenstraße zu. Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Zeiskam“; Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren und Beschluss des Entwurfs

Einstimmig beschließt der Gemeinderat bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Zeiskam“:

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Die vorliegende Fassung des Bebauungsplans wird als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße / Sportplatz“; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße / Sportplatz“ fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  2. Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Sportplatz“ wird als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Hinweis im Nachgang zur Sitzung:

Der in der Sitzung gefasste Beschluss ist rechtswidrig und musste von der Ortsbürgermeisterin nach den Bestimmungen des § 42 Abs. 1 GemO ausgesetzt und in der nächsten Ratssitzung am 17.08.2026 unter Beachtung des § 22 GemO neu gefasst werden.

Begründung:

Ein Ratsmitglied hat sich an der Beratung und Beschlussfassung beteiligt, obwohl dieser die persönlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 GemO erfüllt. Grundsätzlich gilt, dass Ratsmitglieder, bei denen Sonderinteresse vorliegt, müssen sich jedoch in öffentlicher Sitzung im Zuhörerraum aufhalten. Hintergrund ist, dass die anderen Ratsmitglieder unbefangen über die Angelegenheit beraten und entscheiden können. Dies war nicht gegeben. Der Beschluss wurde somit rechtswidrig gefasst.

Ausbau nördliche Bahnhofstraße, Beauftragung Planungsleistungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund der erheblichen Erweiterung der Ausbaumaßnahme der nördlichen Bahnhofstraße von K1 (Friedhofstraße) bis L540 (Ortsdurchfahrt):

  1. Die Verwaltung wird mit der Aufstellung und Durchführung einer Ausschreibung nach aktuellem Vergaberecht beauftragt, die auch den Kriterien einer Förderung der Maßnahme durch den Landesbetrieb Mobilität gerecht wird.
  2. Die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter wird an die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten delegiert.
  3. Der Gemeinderat soll in einer der kommenden Sitzungen über das Ergebnis unterrichtet werden.

Friedhof Zeiskam - Erneuerung Antriebsmotor Läuteanlage

Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Eilentscheidung zur Erneuerung der Läuteanlage durch die Fa. Ankermann zu einem Auftragswert in Höhe von 3.389.- €.

Reinigung des Kunstrasens im Stadion Zeiskam

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Hälfte der Kosten für die Intensivreinigung des Kunstrasens im Stadion zu übernehmen. Dies sind rd. 3.362,94 €. Der Betrag wird überplanmäßig aus liquiden Mitteln zur Verfügung gestellt.

Änderung der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat beschließt die ergänzte 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit dem Zusatz zu Punkt 4. „jedoch nicht höher als 500 €.“.

Kirwe 2026

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die vorgetragene bisherige Planung.
  2. Die Ortsbürgermeisterin wird gemeinsam mit den Beigeordneten ermächtigt, die weitere Planung und Organisation für die Kirwe 2026 zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere die Abstimmung mit beteiligten Vereinen, Dienstleistern und Behörden sowie die Durchführung aller hier erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen.

Weihnachtsmarkt 2026

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die vorgetragene bisherige Planung.
  2. Die Ortsbürgermeisterin wird gemeinsam mit den Beigeordneten ermächtigt, die weitere Planung und Organisation für den Weihnachtsmarkt 2026 zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere die Abstimmung mit beteiligten Vereinen, Dienstleistern und Behörden sowie die Durchführung aller hier erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen.

Sanierung und Erweiterung der Grundschule Zeiskam: Fachplanung für Ausschreibung der Architektenleistungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Zeiskam erforderlichen Planungsleistungen entsprechend den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften auszuschreiben und das hierfür notwendige Vergabeverfahren durchzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens drei Angebote von geeigneten und fachkundigen Vergabebüros für die Begleitung und Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens einzuholen.
  3. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Auftragsvergabe und eines zügigen Projektfortschritts wird die Gemeindespitze ermächtigt, den Auftrag für die Vergabedienstleistungen nach Auswertung der eingegangenen Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abweichungsantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung von Gewerberäumen, Hauptstraße

Der Gemeinderat erteilt einstimmig für den Umbau und die Nutzungsänderung von Gewerberäumen in der Hauptstraße das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Zulassung:

  1. einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl für landwirtschaftliche Betriebe um bis zu 50 %, hier bis 1,43
  2. einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um rd. 24 m

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 15.06.2026 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/