| Ortsgemeinde Ottersheim -Umlegungsausschuss- | Geschäftsstelle: Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz Pestalozzistraße 4 76829 Landau in der Pfalz tel. 06341 / 149-1150 |
Beabsichtigte Baulandumlegung "Westlich der Waldstraße“ der Ortsgemeinde Ottersheim
Hier: Schriftliche Anhörung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit Bezug auf § 47 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat von Ottersheim hat am 25.05.2022 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Westlich der Waldstraße" in der Gemarkung Ottersheim nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baulandumlegungsverfahren angeordnet.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der im vorgesehenen Baulandumlegungsgebiet (teilweise) liegenden Grundstücke werden hiermit mit Bezug auf § 47 BauGB in schriftlicher Form informiert und angehört. Aus verschiedenen Gründen z.B. Erbfolge oder Wohnsitz im Ausland können nicht immer die Eigentümerinnen und Eigentümer ermittelt werden. Setzen Sie sich daher bitte mit uns in Verbindung, wenn Sie nicht von uns schriftlich angehört wurden aber vermuten, dass Sie Beteiligter der o.g. vorgesehenen Baulandumlegung sind.
Bei Fragen können Sie uns schriftlich oder zu den üblichen Bürozeiten telefonisch kontaktieren. Nach Rücksprache ist Ihnen bei besonderem Bedarf nach vorheriger Terminvereinbarung, Beachtung der Hygieneregeln sowie nach den jeweiligen Bestimmungen und Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CeBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch gegeben.
Diese Bekannmachung wird zeitgleich mit dem Datum vom 21.07.2022 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim und im Internet unter
https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bodenordnung/ veröffentlicht.