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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 29/2022
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Ortsgemeinde Bellheim - Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost V“

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 17.02.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost V“ beschlossen hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen zur Vermeidung städtebaulicher Konflikte die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Zulässigkeit von Betriebswohnungen eingeschränkt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Dieser umfasst die Flurstücke mit den Flurstücksnummern 5691/22, 5691/23, 5691/25, 5691/26, 5692/50, 5692/51, 5692/53, 5692/55, 5692/57, 5692/83, 5692/84, 5692/85, 5692/86, 5692/87, 5692/88, 5692/89, 5692/90, 5692/91, 5692/92, 5692/93, 5692/94, 5692/95, 5692/96, 5692/98 vollständig und die Flurstücke mit den Flurstücksnummern 5692/19, 5692/60, 5692/61, 5692/63, 5692/64, 5692/97 teilweise.

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