Mit Bescheid vom 21. Juli 2023 werden die Veranlagungen der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Bellheim für das Jahr 2022 verschickt.
Die Investitionsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen den Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße westl. des Bahnübergangs und den Ausbau der Hinteren Straße/ Kleinen Kirchstraße. Der Beitrag wird am 28.08.2023 zur Zahlung fällig.
Die Summe der beitragspflichtigen Maßnahmen beträgt 510.988,56 €, abzgl. dem Gemeindeanteil von 183.955,88 € ergibt sich ein umlagefähiger Aufwand von 327.032,68 €. Bei detaillierten Fragen zu den Maßnahmen oder für grundstücksbezogene Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim bzw. die auf dem Bescheid genannten Sachbearbeiter.