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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 29/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans mit zwei Teilgeltungsbereichen (ohne Maßstab)

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Häg, 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Zeiskam; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Zeiskam hat am 18.07.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Häg, 2. Änderung“ beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzungsänderung einer Teilfläche einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle zu einer Arztpraxis zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.12.2022 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Ursprünglich war die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans vorgesehen. Neben der Nutzungsänderung der Halle soll zudem unter anderem nun planungsrechtlich die Möglichkeit zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses für Betriebsinhaber/Leiter oder seine Familie zur Sicherung des generationenübergreifenden Betriebs geschaffen werden. Aufgrund dieser weiteren geplanten Nutzung sowie im Hinblick auf die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit geäußerten Bedenken zu den Themen Verkehr und Schall soll die Aufstellung des Bebauungsplans nun im Vollverfahren mit zweistufiger Beteiligung, Umweltprüfung und Umweltbericht erfolgen. Die 2. Änderung des Bebauungsplans soll dabei den bisher geltenden Bebauungsplan vollständig ersetzen und das Planungsrecht in seinem Geltungsbereich abschließend wiedergeben, um klare Rechtsverhältnisse für Verwaltung und Vorhabenträger zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen in Zeiskam. Der Teilgeltungsbereich 1 liegt im Südosten der Ortsgemeinde Zeiskam, südlich an der Straße “Im Häg”. Der Teilgeltungsbereich 2 (Ausgleichsfläche) liegt südlich der Ortsgemeinde am Weg südlich des Großgrabens und westlich der Zeiskamer Mühle “Beim Langen Bärenbusch”. Die genaue Abgrenzung ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Nach der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit vom 30.12.2022 bis 30.01.2023 und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat am 17.07.2023 über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Beschluss gefasst (Abwägungsbeschluss) und die Verwaltung beauftragt, anhand der überarbeiteten Unterlagen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Fachbeiträge zu den Themen Schall und Verkehr) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 28.07. bis 28.08.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Umweltbericht, Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG, Karlsruhe, mit Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser/Hochwasser, Klima/Luft, Tiere/Artenschutz (insbesondere Vögel/Mehlschwalbe, Fledermäuse, Reptilien) und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, FFH-/Vogelschutzgebiet sowie Eingriff- und Ausgleichbetrachtung.

Fachbeitrag Verkehr, Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG, Karlsruhe. Die geplanten Ergänzungen im Bebauungsplan werden insgesamt aus verkehrlicher Sicht als gut verträglich eingestuft.

Fachbeitrag Schall, Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG, Karlsruhe. Eine Nutzung des landwirtschaftlichen Betriebs mit Hofladen, Café und Arztpraxis ist im ‘Regelfall’ werktags sowie an Sonn- und Feiertagen möglich. Aus schalltechnischer Sicht bestehen unter den genannten Rahmenbedingungen der Betriebsbeschreibung keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde vom 28.03.2023 zum Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung

Private Stellungnahme vom 25.01.2023 zur Erhöhung des Verkehrsaufkommens sowie der Lärmbelastung.

Private Stellungnahme vom 05.01.2023 zur Verkehrsbelastung und weitere Zunahme der Verkehrs.

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