In der Gemarkung Ottersheim, Flurstück 1852/11 wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Übernahme einer Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00038191/2026 aktualisiert.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund
dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 03.08.2026 bis 03.09.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz an den Dienstorten Landau sowie Neustadt an der Weinstraße ausgelegt und kann nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen/öffentliche Mitteilungen eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau in der Pfalz
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz finden Sie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter wichtige Informationen.