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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 3/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Postgrabenstraße, Jahnstraße und Schulstraße“ der Ortsgemeinde Bellheim; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Der Gemeinderat Bellheim hat am 06.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Postgrabenstraße, Jahnstraße und Schulstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.05.2021 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst ca. 1/3 der nördlich des Ortskerns und des Schulzentrums gelegenen Wohnbaugebiete von Bellheim. Die Fläche wurde im Zeitraum von 1960 bis 1970 als durchgrüntes, ländliches Neubaugebiet erschlossen und erstmals bebaut.

Zum Schutz der vorhandenen Siedlungsstruktur soll die Zulässigkeit und Größe von Mehrfamilienhäusern im Plangebiet zukünftig auf ein städtebaulich verträgliches Maß beschränkt werden. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll eine gebietsverträgliche Nachverdichtung durch Ersatz, Anbau und Erweiterung der bestehenden Gebäude sowie – soweit städtebaulich verträglich – durch eine ergänzende Bebauung in 2. Reihe ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen das geordnete und harmonische Siedlungsbild sowie die zusammenhängenden rückwärtigen Gartenzonen soweit möglich erhalten bleiben.

Innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereichs bestehen teilweise Bebauungspläne, die mangels Überleitung vom Aufbaugesetz in die Regelungen des BauGB oder mangels Ausfertigung nicht rechtskräftig sind.

Eine nachträgliche Ausfertigung kommt nicht in Betracht, da die nicht ausgefertigten Bebauungspläne der bestehenden städtebaulichen Situation, den Anforderungen nach heutigem Rechtsstand und den aktuellen Planungszielen der Ortsgemeinde nicht gerecht werden.

Ein wesentliches Ziel bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, im Rahmen des durchgeführten Bebauungsplanverfahrens die nicht mehr anwendbaren Bebauungspläne förmlich aufzuheben und durch den neu aufgestellten Bebauungsplan „Zwischen Postgrabenstraße, Jahnstraße und Schulstraße“ zu ersetzen. Dabei soll für das Plangebiet abschließendes Planungsrecht und damit sowohl für die Verwaltung als auch für die Bauherren klare Rechtsverhältnisse für die Zulässigkeit von Bauvorhaben geschaffen werden.

Am 12.01.2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf stehen auf der Internetseite der VG Bellheim unter Wirtschaft – Bauleitplanung – Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), sowie während der Öffnungszeiten in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können schriftlich, mündlich oder elektronisch bis zum 03.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim vorgebracht werden.

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