Besetzung von Ausschüssen
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig über den Wahlvorschlag offen abzustimmen und wählt ebenfalls einstimmig, Herrn Thomas Höhl als Nachfolger von Herrn Paul Gärtner wie von der FWG vorgeschlagen, als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bellheim für die Wirtschaftsjahre 2024/2025
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan für die Verbandsgemeindewerke Bellheim - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzungen von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Bellheim
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über die Festsetzung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Bellheim
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 15.10.2023
Der Verbandsgemeinderat Bellheim nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Jahresabschluss zum 31.12.2022 Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig:
| 1. über den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung entsprechend § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen. |
| 2. der Jahresabschluss 2022 wird zum 31.12.2022 in Aktiva und Passiva auf 1.472.763,44 € festgestellt. |
| 3. der Jahresverlust 2022 in Höhe von -68.383,50 € wird auf neue Rechnung übertragen. |
| 4. der kassenwirksame Verlust 2022 in Höhe von 76.899,88 € ist vom Einrichtungsträger im folgenden Jahr auszugleichen. |
Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Bellheim
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2021 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:
| 1. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Aufgrund dieses Ergebnisses beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Verbandsgemeinde Bellheim
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2022 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:
| 1. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Aufgrund dieses Ergebnisses beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.
19. Änderung des Flächennutzungsplans II zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Feuerwehrgerätehaus" sowie einer gewerblichen Baufläche in der Gemarkung Zeiskam; Aufstellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Änderungsplans 19 zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan II für die Darstellung einer Sonderbaufläche „Feuerwehrgerätehaus“ sowie einer gewerblichen Baufläche in der Gemarkung Zeiskam. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme einzuholen.
Ausweisung von Wasserschutzgebieten für Tiefbrunnen in den Gebieten Weingarten und Zeiskam zugunsten des Zweckverbands für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Stellungnahmen der Verwaltung zu den beiden Wasserschutzgebieten beizustimmen.
Sanierung Schwimmpark - Vergabe der weiteren Gewerke
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Vergabe der weiteren Gewerke
| a) Garten- und Landschaftsbauarbeiten, |
| b) Putz- und Stuckarbeiten, |
| c) Fliesen- und Estricharbeiten, |
| d) Schlosserarbeiten und |
| e) Trockenbauarbeiten |
an die Verwaltung zu delegieren. Die Ergebnisse sollen in der nächsten Sitzung bekannt gegeben werden.
Zudem wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, dass eine Prüfung dahingehend erfolgt, wie der Eingangsbereich des Schwimmparks so umgebaut werden kann, dass keine personelle Besetzung der Kasse mehr notwendig ist.
Schulentwicklungsplan für die Grundschulen
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Schulentwicklungsplan für die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Bellheim.
Förderung der Jugendarbeit der Vereine
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschuss zustimmend zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates Bellheim am 20.12.2023 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/