Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Davon betroffen sind momentan die Personen, die 1971 oder später geboren sind. Personen dieser Geburtsjahrgänge müssen bis spätestens 19.01.2025 ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein (Kartenführerschein) umtauschen.
Dies gilt nicht für Personen dieser Geburtsjahrgänge, die bereits einen Kartenführerschein besitzen. Für vor dem 19.01.2013 ausgestellte EU-Führerscheine (Kartenführerscheine) gelten andere Umtauschtermine. Der hierfür als nächstes vorgesehene Umtauschtermin ist der 19.01.2026. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Kartenführerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.
Eine Antragstellung ist bei der Verbandsgemeinde Bellheim nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 07272/7008-216, -217 oder -517 möglich. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein und ein aktuelles, biometrisches Passbild. Die Umtauschgebühr beträgt 26,50 €.