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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 3/2025
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Warum können die Gemeinden den Steuerhebesatz für die Grundsteuer nicht senken?

Jede Gemeinde darf die Steuerhebesätze, wie z. B. für die Grundsteuer, selbst festlegen. Allerdings beeinflusst das Land diese Entscheidung indirekt über den Landesfinanzausgleich.

Wie wirkt sich der Landesfinanzausgleich aus?

Das Land legt sogenannte Nivellierungssätze fest, um die Steuereinnahmen der Gemeinden landesweit vergleichbar zu machen. Zum Beispiel liegt der Nivellierungssatz für die Grundsteuer B bei 465 v. H. Dieser Satz wird bei allen Gemeinden angesetzt – unabhängig davon, wie hoch die Gemeinde ihre Steuerhebesätze tatsächlich festlegt.

Was passiert, wenn die Gemeinde den Satz unterhalb des Nivellierungssatzes festlegt?

Wenn die Gemeinde einen niedrigeren Hebesatz hat, berechnet das Land die Einnahmen der Gemeinde trotzdem so, als würden sie dem Nivellierungssatz entsprechen. Das hat konkrete Folgen:

  1. Weniger Schlüsselzuweisungen: Die Ausgleichszahlungen vom Land fallen geringer aus. Die Gemeinde erhält weniger finanzielle Unterstützung.
  2. Weniger Chancen auf Förderungen: Um Fördergelder zu bekommen, muss die Gemeinde laut Gemeindeordnung ihre Einnahmen bestmöglich ausschöpfen. Bei zu niedrigen Steuersätzen können Anträge auf Fördermittel abgelehnt werden.
  3. Probleme mit der Kommunalaufsicht: Gemeinden mit finanziellen Engpässen müssen ihre Einnahmen verbessern. Das kann bedeuten, dass sie von der Kommunalaufsicht gezwungen werden, die Steuersätze zu erhöhen. Ohne ausgeglichene Finanzen könnte die Gemeinde keine Kredite aufnehmen.

Ergebnis:

Die Gemeinden müssen ihre Steuersätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze festsetzen. Nur so können finanzielle Nachteile vermieden, Förderungen erhalten und die Handlungsfähigkeit der Gemeinden langfristig gesichert werden.

Mehr Infos unter:

https://t1p.de/Grundsteuerbescheid2025