Lage des Plangebiets
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 26.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kleingartenanlage in der Auchtweide, 2. Änderung“ nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen hat.
Durch Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Vereinsgebäudes geschaffen werden. Dieses soll zu einer „Kleingaststätte“ umgebaut werden, um dem Verein zusätzliche Einnahmen unabhängig von den Vereinsgesprächen / Versammlungsterminen zu ermöglichen. Hierfür soll der Küchenbereich vergrößert und ein Toilettenbereich für Gäste errichtet werden. Für die Vereinstätigkeiten soll ein separater Clubraum errichtet werden, damit beide Bereiche separat genutzt werden können.
Die Lage des Plangebiets ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 625/7 mit einer Größe von ca. 0,2 ha. Der genaue Verlauf der Plangebietsumgrenzung ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung gemäß § 9 Abs. 7 BauGB.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Bellheim hat am 18.12.2025 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung in der Zeit vom 16.01. bis 16.02.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an bauleitplanung@vg-bellheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.