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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 30/2022
Aus den Sitzungen
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Verbandsgemeinderat Bellheim

Auszug über die 15. Sitzung des Verbandsgemeinderates Bellheim am 13.07.2022

Schwimmparksanierung

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der am 29.06.2022 gefassten Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Schwimmparksanierung und der der neusten, in der heutigen Sitzung durch das Ingenieurbüro vorgestellten Kostenschätzung des Büro Richter-Rausenberger Folgendes:

1.

die Sanierung soll wie in der Kostenberechnung dargestellt durchgeführt werden und an die neuesten energetischen Standards angepasst werden (z.B. Einbau Wärmepumpe anstelle Reparatur bestehender Gasbrennwertkessel). Nach der derzeitigen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für den Neubau- des Personal- und Pumpengebäudes unter Berücksichtigung der energetischen Standards auf derzeit auf 2.567.000. € brutto.

Das Büro Richter- Rausenberger wird beauftragt, die Ausschreibungen wie vorgestellt zeitnah vorzunehmen.

2.

Derzeit sind im Haushaltsplan 2022 500.000 € und im Haushaltsplan 2023 800.000 € eingeplant. Die Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 werden voraussichtlich nicht in Anspruch genommen. Daher ist dieser Betrag in 2023 erneut bereitzustellen. Für die oben genannte Kostenschätzung ist dann ein Betrag von rd. 1.800.000 € überplanmäßig im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.

3.

Das Büro Richter -Rausenberger wird beauftragt, zu prüfen, ob die parallele Nutzung des zu reparierenden Gasbrennwertkessel neben der Wärmepumpe sinnvoll erscheint.

4.

Für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. den Einbau einer Wärmepumpe soll die Verwaltung prüfen, ob es Zuschüsse gibt.

5.

Die Ertüchtigung des Fahrradabstellplatzes soll wie beabsichtigt vorgenommen werden. Hierfür werden nach neuesten Kostenberechnungen Mittel in Höhe max. 55.000 € im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig bereitgestellt.

Schwimmunterricht

Der Verbandsgemeinderat nimmt den vom Haupt- und Finanzausschuss am 29.06.2022 gefassten Beschluss, dass der Schwimmunterricht, wie bereits am 27.04.2022 beschlossen, im Schwimmbad Offenbach durchgeführt werden soll und die notwendigen Finanzmittel, max. 10.000 €, werden grundsätzlich im Haushalt überplanmäßig bereitgestellt werden sollen, zustimmend zur Kenntnis.

Ebenso wird die vom Haupt- und Finanzausschuss signalisierte Bereitschaft, bzgl. der Absicht, der Verbandsgemeinde Offenbach für den zusätzlichen Aufwand, einen Betrag (freiwillige Ausgabe) zur Verfügung zu stellen, welchen die Verwaltung könne im Anschluss an den Schwimmunterricht in Abstimmung mit der Fraktionsspitze festlegen soll zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zuschussantrag

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, wie vom Haupt- und Finanzausschuss am 29.06.2022 empfohlen, dass die Sanierung auch ohne einen Zuschuss durchgeführt werden soll, dieser Beschluss wurde noch ergänzt:

Folgende Punkte werden als Begründung für die Beschlussfassung aufgenommen:

Es ist mehr als fraglich, ob ein Zuschuss gewährt wird.

Der sofortige Baubeginn ist für eine zeitnahe Wiederinbetriebnahme unabdingbar.

Es wird erwartet, dass die Preise durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine weiter steigen.

Der Schwimmpark hat für die Sport- und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Er ist ein Aushängeschild für die Verbandsgemeinde Bellheim.

Neben den gesundheitlichen Aspekten ist der Schwimmpark für die Bevölkerung, Jung und Alt, ein Ort der Kommunikation und ein sozialer Treffpunkt (Steigerung der Lebensqualität).

Die vorhandene Infrastruktur soll erhalten und verbessert werden.

Durch einen sofortigen Baubeginn und der Absicht, in der nächsten Saison wieder zu öffnen, können die Arbeitsplätze im Schwimmpark sichergestellt und das Personal gehalten werden.

Ergänzend wurde über die Beschlussfassung im Hufi hinaus beschlossen:

weitere Zuschussmöglichkeiten zu prüfen; u. a. soll beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angefragt werden, ob eine Förderung über den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) möglich wäre und/oder ob der Projektträger Jülich und oder die ADD Förderungen möglich sind.

Wenn es zu zeitlichen Verzögerungen des Baubeginns durch die Beantragung von Zuschüssen kommen würde, erklärt sich die Verbandsgemeinde bereit, auch ohne Zuschuss die Sanierung schnellstmöglich umzusetzen.

Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die Feuerwehreinheit Ottersheim

Der Verbandsgemeinderat nimmt den vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2022 gefassten Beschluss zustimmend zur Kenntnis, den Auftrag für die Lieferung des MTF für die Feuerwehr Ottersheim an den günstigsten Bieter, die Firma BOS, Oberwesel, zum Angebotspreis von 62.873,83 € zu vergeben.

Prüfung der Feuerwehrfahrzeuge bzw. -ausstattung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie

Der Verbandsgemeinderat nimmt den vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2022 gefassten Beschluss zustimmend zur Kenntnis, die Haushaltsmittel von bis zu 45.000 € zur Beseitigung der festgestellten Mängel an Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen der Feuerwehr überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Jubiläum 50 Jahre Verbandsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses über die geplante Vorgehensweise weitestgehend zu, die Veranstaltung am 29.09.2022 mit den vorgeschlagenen Synergieeffekten (Auf- und Abbau) gemeinsam mit der KGB durchzuführen. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann wie beabsichtigt durch Rückmeldung bis zum 09.09.2022 erfolgen. Helfer seitens der Fraktionen sollen mit einem gesonderten Anschreiben angefragt werden.

Die Aufträge bzgl. Tontechnik etc. sollen erteilt werden. Was die Beauftragung/Fertigung der Jubiläumsbanner angeht, spricht man sich dafür aus, die vorgelegten Entwürfe, zunächst anpassen zu lassen, sollte dies nicht möglich sein, sollte das örtliche Designbüro damit beauftragt werden. Das Ergebnis soll dann nochmal den Fraktionsspitzen vorgelegt werden. Anstatt der Beauftragung örtlicher Bäckereien mit der Lieferung von Blätter-/Laugenteilchen, soll das kulinarische Angebot aufgewertet werden (z. B. Beauftragung Caterer mit Fingerfood). Die örtliche Brauerei kann mit Lieferung Gläser/Getränke/Kühlschränke beauftragt werden. Örtliche Blumengeschäfte sollen wegen Tisch-/Bühnen-/kleinerer Hallendeko in Form von Blumenschmuck angefragt werden.

Alle Aufträge sollen im Rahmen einer freihändigen Vergabe erteilt werden.

Die Kinder-/Jugendveranstaltung soll wie vorgeschlagen durchgeführt werden. Eine Beteiligung der Jugendpflege wäre wünschenswert. Evtl. erforderliche Mittel sollen bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Aufsuchung von Lithium in den Feldern "Volta" und "Galvani"

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die der Sitzungsvorlage beiliegende Resolution gegen Tiefengeothermiebohrungen und das Aufsuchen von Lithium innerhalb der Verbandsgemeinde Bellheim, mit der ergänzenden Forderung, dass im Zuge eines hydrogelogischen Gutachtens untersucht wird, inwiefern die Bohrungen Auswirkungen auf den eh schon niedrigen Grundwasserspiegel haben könnten. Ebenso sollte gegenüber dem Land gefordert werden, das Bergrecht insoweit zu ändern, dass eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeräumt wird, wie z.B. bei Verfahren, die über die Vorschriften der Landesbauordnung abgewickelt werden.

abgewickelt werden.

Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung, Jahresabschluss zum 31.12.2019

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung entsprechend § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen.

2.

Der Jahresabschluss 2019 wird zum 31.12.2019 in Aktiva und Passiva auf 1.705.030,64 € fest­gestellt.

3.

Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 14.991,05 € wird auf neue Rechnung übertragen.

4.

Der kassenwirksame Verlust 2019 in Höhe von 29.228,38 € ist vom Einrichtungsträger im folgenden Jahr auszugleichen.

Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung, Jahresabschluss zum 31.12.2020

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung entsprechend § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen:

1.

Der Jahresabschluss 2020 wird zum 31.12.2020 in Aktiva und Passiva auf 1.647.107,43 € festgestellt.

2.

Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von 7.578,54 € wird zur Minderung des Verlustvortrages auf neue Rechnung übertragen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bellheim, Jahresabschluss zum 31.12.2020

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Bellheim entsprechend § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen.

1.

Der Jahresabschluss 2020 wird zum 31.12.2020 in Aktiva und Passiva auf 16.648.169,55 € festgestellt.

2.

Der Jahresgewinn 2020 von 289.190,80 € wird der Rücklage zugeführt.

Änderung der Hauptsatzung

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig nach entsprechender Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss die Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

§ 3 wird wie folgt gefasst:

a)

Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

aa) Nr.6 wird wie folgt neu gefasst:

„Werkausschuss Eigenbetrieb - Abwasserbeseitigung Bellheim“

bb) Nr. 7 wird wie folgt neu gefasst:

„Werkausschuss Eigenbetrieb - Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung“

b)

Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

aa) Nr.4 wird wie folgt neu gefasst:

„Werkausschuss Eigenbetrieb - Abwasserbeseitigung Bellheim“

bb) Nr. 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Werkausschuss Eigenbetrieb - Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung“.

Die beiliegende 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.

Einwendungen werden nicht erhoben.

Anhörung und Beteiligung zur vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV)

Der Verbandsgemeinderat hat die Anhörung und Beteiligung zur vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

17. Änderung des Flächennutzungsplans II in der Gemarkung Zeiskam; Aufstellungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des 17. Änderungsplans zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan II. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates Bellheim am 13.07.2022 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Personalangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de