In der Verbandsgemeinde Bellheim sind zum 01.11.2023 die Ämter der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu bestellen. Bewerben können sich Personen zwischen 30 und 70 Jahren.
Eine Schiedsperson gibt es in jeder Verbandsgemeinde, jeder verbandsfreien Gemeinde, jeder kreisangehörigen und jeder kreisfreien Stadt. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinderats (hier: Verbandsgemeinderates) vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Ihr Amt versehen die Schiedspersonen, die regelmäßig älter als 30 Jahre und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsperson die Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Als Schiedsperson haben Sie die Möglichkeit, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten zu klären sowie kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch den Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Als Schiedsperson sind Sie eine neutrale Vermittlungsperson und tragen zur Lösung von Konflikten in der Gemeinde bei. Zu den vielfältigen Einsatzbereichen gehören unter anderem:
| - | Nachbarschaftsstreitigkeiten |
| - | Hausfriedensbruch |
| - | Beleidigung |
| - | leichte Körperverletzung |
| - | Sachbeschädigung |
| - | Ruhestörung |
Um das Ehrenamt der Schiedsperson ausüben zu können, sollten Sie folgende Kriterien erfüllen:
| - | Alter zwischen 30 und 70 Jahren |
| - | Nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen |
| - | Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Bellheim |
| - | Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen |
| - | Ausgeprägte Bereitschaft zuzuhören und Verständnis für die Standpunkte der Konfliktparteien |
| - | Freundlichkeit und Geschick in der Verhandlungsführung |
| - | Der Verbandsgemeinderat wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. |
| - | Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist. |
Die Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen geschieht durch die Einführungs- und Fortbildungslehrgänge des Schiedsamtsseminars des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Als Schiedsperson haben Sie weiter die Möglichkeit, an regionalen Fortbildungsveranstaltungen des BDS teilzunehmen. Diese Veranstaltungen bieten Ihnen die Gelegenheit, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Bereich der Konfliktlösung weiterzuentwickeln und sich mit anderen Schiedspersonen auszutauschen.
Wenn Sie Interesse haben, sich als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson in der Verbandsgemeinde Bellheim zu engagieren, senden Sie bitte Ihre Bewerbung sowie Ihrem aktuellen Lebenslauf bis zum 31.08.2023 an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Schubertstraße 18, 76756 Bellheim
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Herzog, Tel.: 07272/7008-330 oder Herrn Kopf, 07272/7008-332, wenden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.