Geltungsbereich des Bebauungsplans
Lage des Plangebiets
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 25.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kardex Inspire Büroneubau“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Durch Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Bürogebäudes mit etwa 260 Arbeitsplätzen geschaffen werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen dabei so abgegrenzt werden, dass zum späteren Zeitpunkt auch eine Neubebauung im Bereich des bestehenden Bürogebäudes ermöglicht wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flurstücksnummern 4958/5, 4958/57, 4958/62 (teilweise), 4959 (teilweise) und 4960/3. Die Größe beträgt ca. 0,7 ha.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Bellheim hat am 25.04.2024 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) vom 26.07. bis 26.08.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft -{{gt}} Bauleitplanung -{{gt}} Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272/7008-401). Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.