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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 30/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellheim

für das Jahr 2024

vom 20.06.2024

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahl. aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahl. aus Finanzierungstätigk. auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

von bisher €

auf nunmehr €

zinslose Kredite

0 €

0 €

verzinste Kredite

0 €

9.500.000 €

zusammen

0 €

9.500.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 9.500.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 9.500.000 Euro.

Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellheim für das Jahr 2024 werden nicht geändert.

Bellheim, den 25.07.2024
gez.Paul Gärtner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Festsetzung der §§ 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 18.07.2024 erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 26.07.2024 bis 06.08.2024

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.

Bellheim, den 25.07.2024
gez.Paul Gärtner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.