Änderung der Gestaltungssatzung
Wegen des Vorliegens von Ausschließungsgründen gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Beigeordnete Marcel Emnet gem. § 39 Abs. 2 2. Halbsatz GemO nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen anwesenden Ratsmitglieder im Wege des Ersatzentscheidungsrechts anstelle des Gemeinderates über die Neufassung der Gestaltungssatzung nach dem von der Verwaltung der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf ohne Änderungen und Ergänzungen.
Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung
Der Gemeinderat beantragt einstimmig die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde) in der Dorferneuerung.
Bauantrag - Errichtung eines Carports, Austraße
Der Gemeinderat erteilt die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 i.V.m. § 36 BauGB für die Errichtung eines Carports in der Austraße.
Bauantrag - Nutzungsänderung eines bestehenden Ladengeschäfts in eine behindertengerechte Wohnung, Friedhofstraße
Der Gemeinderat erteilt mehrheitlich gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in der Friedhofstraße in eine behindertengerechte Wohnung. Die Bauaufsichtsbehörde soll neben den bereits in der Sitzungsvorlage beschriebenen Abweichungen der Planunterlagen gegenüber dem Bestand hinsichtlich der Zugangssituation und der Fensteröffnungen sowie der zweckentfremdeten Nutzung der Garage zusätzlich auch hinsichtlich der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit der Rampe (nicht auf öffentlichem Raum) hingewiesen werden. Sobald eine überarbeitete Planung vorliegt, soll diese dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden.
Antrag - Organisation und Finanzierung der betreuenden Grundschule Zeiskam
Der Gemeinderat beschließt einstimmig unter der Leitung der antragstellenden CDU einen Arbeitskreis zu bilden und ein alternatives wirtschaftliches und familienfreundliches Eltern-Beitragsmodell zur Finanzierung und Organisation der Betreuenden Grundschule vorzubereiten. Das Ergebnis soll in einer der nächsten Ratssitzungen vorgestellt und beraten werden.
Brückensanierung an der Zeiskamer Mühle
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Entscheidung über die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung der Genehmigungsplanung der Brückensanierung zur Zufahrt zum Anwesen „Zeiskamer Mühle“ in Abstimmung mit der Ortsgemeindespitze an die Verwaltung zu delegieren. Die Vergabe soll an das wirtschaftlichste der bereits angefragten Angebote erfolgen.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 30.06.2025 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über eine Personalangelegenheit und eine Grundstücksangelegenheit beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/