Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Bürgermeister Job verpflichtet das neue Ratsmitglied Martin Thomas gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde Bellheim auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten insbesondere gem. § 20 GemO Schweigepflicht und § 21 GemO Treuepflicht.
Nach § 30 Abs. 1 GemO üben Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugungen aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Besetzung von Ausschüssen
Der Verbandgemeinderat beschließt über den Wahlvorschlag für die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses offen abzustimmen.
Der Verbandsgemeinderat wählt einstimmig Herrn Georg Biehler, SPD, als Mitglied für den Haupt- und Finanzausschuss.
Organisationsuntersuchung Gemeinde 3.0
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die ursprünglich in der Sitzung vom 26.03.2025 beschlossene Organisationsuntersuchung durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH für den Bereich der Werke auf die gesamte Kernverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim auszuweiten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf max. 30.000,00 € brutto (statt 25.000,00 €). Diese sind nicht im Haushaltsplan enthalten und außerplanmäßig aus liquiden Mitteln bereitzustellen.
Interkommunale Vergabestelle Nord, Beitritt der Verbandsgemeinde Rülzheim
Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig dem Beitritt der Verbandsgemeinde Rülzheim zur gemeinsamen Vergabestelle der Stadt Germersheim, der Verbandsgemeinde Bellheim und der Verbandsgemeinde Jockgrim zum 01.10.2025 sowie den vorliegenden Entwürfen der Zweckvereinbarung und der Ausführungsvereinbarung über die Einrichtung und Nutzung einer gemeinsamen Vergabestelle zu.
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 30.06.2025
Der Verbandsgemeinderat Bellheim nimmt den Bericht zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Sanierung Grundschule Ottersheim-Knittelsheim: Mitteilung der Vergabeergebnisse, Vergabe Malerarbeiten, Vergabe Bodenbelagsarbeiten
Der Verbandsgemeinderat nimmt die erfolgte Vergabe der Schlosserarbeiten an die Fa. Schumacher aus Hauenstein zum Angebotspreis in Höhe von 68.834,96 € brutto zur Kenntnis und beschließt einstimmig,
| • | die Vergabe der Malerarbeiten aus Dringlichkeitsgründen an die Verwaltung zu delegieren |
| • | bei Umsetzung der Bodenbelagsarbeiten die Variante 2 zu realisieren und die Vergabe aus Dringlichkeitsgründen an die Verwaltung zu delegieren. |
Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bellheim
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bellheim..
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates Bellheim am 02.07.2025 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Personalangelegenheiten und Vertragsangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/