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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 32/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Zustellung

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass für Herrn Karl-Heinz Hartenstein, letzte bekannte Anschrift Im Vogelgesang 39, 76756 Bellheim, zwei Schriftstücke bei der Verbandsgemeinde Bellheim zur Abholung bereitliegen.

Da eine Zustellung an die genannte Person auf herkömmlichem Wege nicht möglich war, werden die Dokumente hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.

Die Schriftstücke können während der üblichen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, Zimmer 25 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden.

Falls die Dokumente nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeholt werden, gelten sie als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schriftstücke kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, einzulegen.

24.07.2024
Weller
Kassenleiter