Verpflichtung der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder, die dem Ortsgemeinderat nicht mehr angehören bzw. ausgeschieden sind, werden mit einer Urkunde und einem Präsent verabschiedet.
Die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter werden in der nächsten Ratssitzung benannt.
Ernennung der Ortsbürgermeisterin
Im Zuge der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wurde Frau Susanne Lechner wiedergewählt. Die urgewählte, ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen. Gemäß § 54 Abs. 2 GemO ernennt der bisherige geschäftsführende 1. Beigeordnete, Thomas Mendel, die wiedergewählte Ortsbürgermeisterin mit der Ernennungsurkunde.
Wahl der/des ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
In § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Zeiskam ist bestimmt, dass die Ortsgemeinde bis zu drei Beigeordnete hat.
Gemäß dem Verfahrensablauf der Wahl wird der Wahlvorstand gebildet. Für jeden der drei vorgeschlagenen Beigeordneten ist gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO die Wahl in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung erfolgt.
Die neuen Beigeordneten werden von der Ortsbürgermeisterin gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 GemO ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO entfällt bei der Wiederwahl des 3. Beigeordneten die Vereidigung und Amtseinführung.
Über die drei Wahlen ist eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass die Bildung der Geschäftsbereiche gemäß der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss in der nächsten Sitzung erfolgt.
Abstimmungsergebnisse je Wahl:
| 1. Beigeordneter Herr Rainer Hartard (FWG) | ||
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1 |
| 2. Beigeordneter Herr Marcel Emnet (BfZ) | ||
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 0 |
| 3. Beigeordneter Herr Gerhard Litzler FWG) | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 3 | Enthaltungen: 0 |
Bildung von Ausschüssen - Anzahl der Ausschussmitglieder
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zahl der Ausschussmitglieder auf acht Mitglieder festzusetzen. Abweichend davon wird die Zahl der Ausschussmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss auf sieben Mitglieder festgesetzt.
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 30.06.2024
Der Gemeinderat nimmt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2024 nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.
Bauvoranfrage - Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Kniestock und Dachgauben am bestehenden Wohnhaus sowie Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit, Jahnstraße
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Kniestock und Dachgauben am bestehenden Wohnhaus sowie Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit in der Jahnstraße zu beantragen.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 08.07.2024 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/