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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 32/2024
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Zeiskam

Auszug aus der Niederschrift über die 1. konstituierende Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 08.07.2024

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die Ortsbürgermeisterin hat die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung, namens der Gemeinde, durch Handschlag, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet und liest die §§ 20 und 21 der Gemeindeordnung (Schweige- und Treuepflicht) vor. Über die Verpflichtung ist eine gesonderte Niederschrift angefertigt. Den neuen Ratsmitgliedern wird ein Kommunalbrevier ausgehändigt.

Die Ratsmitglieder, die dem Ortsgemeinderat nicht mehr angehören bzw. ausgeschieden sind, werden mit einer Urkunde und einem Präsent verabschiedet.

Die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter werden in der nächsten Ratssitzung benannt.

Ernennung der Ortsbürgermeisterin

Im Zuge der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wurde Frau Susanne Lechner wiedergewählt. Die urgewählte, ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates zu ernennen. Gemäß § 54 Abs. 2 GemO ernennt der bisherige geschäftsführende 1. Beigeordnete, Thomas Mendel, die wiedergewählte Ortsbürgermeisterin mit der Ernennungsurkunde.

Wahl der/des ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

In § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Zeiskam ist bestimmt, dass die Ortsgemeinde bis zu drei Beigeordnete hat.

Gemäß dem Verfahrensablauf der Wahl wird der Wahlvorstand gebildet. Für jeden der drei vorgeschlagenen Beigeordneten ist gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO die Wahl in geheimer Abstimmung und in öffentlicher Sitzung erfolgt.

Die neuen Beigeordneten werden von der Ortsbürgermeisterin gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 GemO ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO entfällt bei der Wiederwahl des 3. Beigeordneten die Vereidigung und Amtseinführung.

Über die drei Wahlen ist eine gesonderte Niederschrift gefertigt.

Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass die Bildung der Geschäftsbereiche gemäß der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss in der nächsten Sitzung erfolgt.

Abstimmungsergebnisse je Wahl:

1. Beigeordneter Herr Rainer Hartard (FWG)

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

2. Beigeordneter Herr Marcel Emnet (BfZ)

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

3. Beigeordneter Herr Gerhard Litzler FWG)

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Bildung von Ausschüssen - Anzahl der Ausschussmitglieder

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zahl der Ausschussmitglieder auf acht Mitglieder festzusetzen. Abweichend davon wird die Zahl der Ausschussmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss auf sieben Mitglieder festgesetzt.

Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 30.06.2024

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2024 nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.

Bauvoranfrage - Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Kniestock und Dachgauben am bestehenden Wohnhaus sowie Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit, Jahnstraße

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Kniestock und Dachgauben am bestehenden Wohnhaus sowie Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit in der Jahnstraße zu beantragen.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 08.07.2024 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/