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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 33/2022
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Kita Hasenspiel“ der Ortsgemeinde Bellheim

Lageplan

Geltungsbereich des Bebauungsplans (Teilbereich 1; ohne Maßstab)

Geltungsbereich des Bebauungsplans (Teilbereich 2; ohne Maßstab)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bellheim hat am 04.11.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Kita Hasenspiel“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte um zwei Gruppen geschaffen werden.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans sind aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Der Geltungsbereich 1 umfasst die Flurstücke mit den Flurstücksnummern 6075/97 und 5688/9 vollständig sowie das Flurstück 6075/105 teilweise und hat eine Größe von rund 0,3 ha. Der Geltungsbereich 2 umfasst eine 480 m² große Teilfläche des Flurstücks Nr. 5691/21.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Januar/Februar 2022.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Planunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit integriertem Umweltbericht), die vorliegenden Fachgutachten (FFH-Verträglichkeitsprüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 26.08. bis 26.09.2022 von jedermann eingesehen werden können.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim (www.bellheim.de) unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/). Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim nach vorheriger Terminvereinbarung einzusehen. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Guz, Tel. 07272/7008-401, Mail: m.guz@vg-bellheim.de.

Der ungefähre Geltungsbereich der Bauleitpläne ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (auch per Mail an: vg-bellheim@poststelle.rlp.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

FFH-Verträglichkeitsprüfung

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbericht als Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich

umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

Untere Naturschutzbehörde: Keine grundsätzlichen Bedenken; Hinweis auf Lage im FFH-Schutzgebiet „Bellheimer Wald und Queichtal“, Hinweis auf Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Überbauung und Versiegelung von offenen und begrünten Bodenflächen

SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Erforderlichkeit eines Nachweises, dass die bestehende Versickerungsanlage zur Aufnahme weiterer Niederschlagsmengen ausreichend dimensioniert ist.