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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 33/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Veröffentlichung von Bauleitplänen

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstäblich)

Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Waldstraße“ der Ortsgemeinde Ottersheim; zweite erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat am 08.08.2024 erneut Änderungen am Bebauungsplanentwurf beschlossen, weshalb gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine zweite erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 16.08. bis 30.08.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft, Bauleitplanung, Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Unterlagen farblich hervorgehoben und umfassen im Wesentlichen:

1.

Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen an das aktuelle Liegenschaftskataster infolge der Verschiebung einiger Grundstücksgrenzen aufgrund von im Umlegungsverfahren geäußerten Wünschen der Eigentümer

2.

Verschiebung des Baufensters auf dem Grundstück 2728/1 (westlich vom Grundstück 2728/2 bzw. Waldstraße 37 A) im Zuge der Anpassung des Geltungsbereichs

3.

Änderung der Festsetzung für die Zuwegung von der Planstraße zur privaten Grünfläche hinter den Grundstücken Waldstraße 30/32 von „Straßenverkehrsfläche“ in eine mit Geh- und Fahrrecht zu belastende öffentliche Grünfläche

4.

Änderung des Bezugspunkts für die zulässige Höhe baulicher Anlagen

5.

Änderung der zulässigen Höhe der Einfriedungen an straßenseitigen Grundstücksgrenzen

Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten, als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu folgenden Themen verfügbar und werden mit veröffentlicht:

Schutzgut Fläche: Inanspruchnahme bisheriger landwirtschaftlicher Flächen als künftige Siedlungsfläche

Schutzgut Boden: Baugrunduntersuchung mit Aussagen zur Versickerungsfähigkeit sowie zur abfalltechnischen Beurteilung potenziell anfallender Aushubmassen, vorhandene und künftige Bodennutzung und -versiegelung, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich

Schutzgut Wasser: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Wasserhaushalt, Wasserhaushaltsbilanz, Entwässerungskonzeption/wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag mit Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers sowie Aussagen zur Gefährdung durch Starkregen

Schutzgut Luft/Klima: Zu erwartende Veränderungen, Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der geplanten Bebauung z.B. durch Erhalt von Gehölzen, Neupflanzungen, Begrünung von Dächern

Schutzgut Landschaft: Veränderung des Ortsbilds durch Bebauung größtenteils landwirtschaftlich genutzter Fläche, Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Auswirkungen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten; vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, vorgesehene Pflanzungen; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen durch die Entwicklung neuer Biotopflächen innerhalb des Plangebiets sowie auf Ökokontoflächen außerhalb des Plangebiets

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Belastung aufgrund von außen auf das Plangebiet einwirkendem Verkehrslärm und Gewerbelärm, Benennung von Maßnahmen zum Schallschutz; Aussagen zum Schutz des Plangebiets und der Bebauung vor Starkregen und Radon.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Derzeit liegen keine Kenntnisse über Kultur- und Sachgüter im Plangebiet vor.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Über die im Umweltbericht dargestellten Auswirkungen hinausgehende erhebliche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

umweltbezogene Informationen:

Umweltbericht, BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Juni 2024

Fachbeitrag Naturschutz, BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Juni 2024

Fachbeitrag Artenschutz, Ehrenberg Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Dezember 2021

Fachbeitrag Schall, Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Februar 2024

Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag, Planungsbüro Piske, Ludwigshafen, Mai 2024

Geo- und Umwelttechnischer Bericht zum Baugrund, WPW Geoconsult Südwest GmbH, Ludwigshafen, Dezember 2021

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

1.

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Pfalz vom 24.09.2021 mit Empfehlung zur Erstellung eines Schallgutachtens

2.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 27.09.2021 mit Forderung einer Eingrünung des Plangebiets sowie zur Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens

3.

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 21.09.2021 mit Bedenken aufgrund Schallemissionen landwirtschaftlicher Betriebe und Forderung eines Schallgutachtens.

4.

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 20.09.2021 mit Hinweisen zu den Themen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs.

5.

Stellungnahme Öffentlichkeit 1 vom 24.09.2021 mit Bedenken aufgrund der Konfliktpotenziale von gewerblichen Schall- und Geruchsimmissionen

6.

Stellungnahme Öffentlichkeit 4 vom 26.09.2021 mit Hinweisen zu Schall- und etwaigen Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Tätigkeit.

7.

Stellungnahme Öffentlichkeit 6 vom 20.09.2021 mit Hinweisen zu Schallemissionen durch landwirtschaftliche Tätigkeit

Eingegangene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

1.

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Pfalz vom 18.03.2024 mit der Mitteilung, dass aufgrund der Ergebnisse des Fachbeitrags Schall keine Einwände oder Anregungen bzgl. der Planung bestehen

2.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 08.04.2024 mit Forderung der Festsetzung einer Randeingrünung im Norden des Plangebiets, der zeichnerischen Festsetzung zu erhaltender Obstbäume, Anpassung der Pflanzliste, Durchlässigkeit von Einfriedungen

3.

Stellungnahme Öffentlichkeit 2 vom 04.04.2024 mit Bedenken zum Fachbeitrag Schall

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