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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 33/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich der Satzung (nicht maßstäblich)

Aufstellung einer Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Häßlich“ der Ortsgemeinde Bellheim (17. Änderung); Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Bellheim hat am 21.03.2024 die Aufstellung einer Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Häßlich“ beschlossen. Durch die Änderung soll die zulässige Höhe von Einfriedungen neu geregelt werden.

Gemäß § 88 Abs. 6 Landesbauordnung (LBauO) sind bei der Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften als Festsetzungen in einen Bebauungsplan die Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs anzuwenden. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Entwurf der Änderungssatzung wurde am 16.05.2024 beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Satzungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.08. bis 16.09.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht wird. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

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