Lage des Plangebiets
Geltungsbereich der Satzung (nicht maßstäblich)
Der Gemeinderat Bellheim hat am 13.10.2022 die Aufstellung einer Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Nordost II bis V“ beschlossen.
Gemäß § 88 Abs. 6 Landesbauordnung (LBauO) sind bei der Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften als Festsetzungen in einen Bebauungsplan die Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs anzuwenden. Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit im April/Mai 2024 hat der Gemeinderat am 16.05.2024 Änderungen am Satzungsentwurf bzgl. der Höhe und Ausführung der Einfriedungen beschlossen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Satzungsentwurf gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.08. bis 30.08.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht wird. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
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