Geltungsbereich des Bebauungsplans
Lage des Plangebiets
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kerweplatz“ der Ortsgemeinde Ottersheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Ottersheim am 25.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kerweplatz“ beschlossen hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Platzes mit einer Tagespflegeeinrichtung, einem Pfarrsaal, sowie insgesamt maximal neun seniorengerechten Wohnungen einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen, Stellplätze und Zuwegungen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich. Der Geltungsbereich beinhaltet Teilbereiche der Flurstücke 1775/3, 1774/4 und 1773/3 und eine Fläche von rd. 1.700 m².
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat am 16.07.2025 den Bebauungsplanentwurf sowie die Aufstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 22.08. bis 22.09.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft –{{gt}} Bauleitplanung –{{gt}} Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272 7008-401). Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.