Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Der Verbandgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO-DVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
I.
§ 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994 wird wie folgt geändert:
(5) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen herangezogen wurden, bei denen auf Grund des § 36 LBKG Kostenersatz zu leisten ist. Die monatliche Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Produkt des maßgebenden Stundensatzes und der tatsächlichen Stundenzahl, zu der der Feuerwehrangehörige während des betreffenden Monats herangezogen wurde. Der Stundensatz beträgt 8,00 €.
Für Sicherheitswachen gelten Satz 1 und 2 entsprechend. Abweichend von Satz 3 wird der Betrag von 10,00 € je volle Einsatzstunde je Person festgelegt.
II.
Die Satzung tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Die Satzung gilt gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 GemO als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bellheim geltend gemacht wird.
Hat jemand eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann die Verletzung geltend machen.