Die Kreisverwaltung bietet Winzerinnen und Winzern vom 15.-30. September einen zusätzlichen Antragszeitraum (Teil 1) für Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab Pflanzjahr 2026.
Mit diesem Verfahren können Flächen mit Rode-Erlaubnis im Winter geräumt und die Option auf eine spätere Neupflanzung mit Förderung gesichert werden. Gleichzeitig wird einer Verwilderung der Weinberge vorgebeugt, die Schaderreger und Pilzkrankheiten begünstigen würde.
Antragstellung:
Alle Bedingungen und Details sind dem Merkblatt zu entnehmen