Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt. Das rheinland-pfälzische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) konkretisiert die verfassungsrechtlichen Schutz- und Verbotsregelungen. Es regelt die Sonn- und Feiertagsruhe der Bevölkerung und soll diese gewährleisten.
Karfreitag (29. April 2024), Allerheiligen (1. November 2024), Volkstrauertag (17. November 2024) Totensonntag (24. November 2024) und Heilig Abend (24. Dezember 2024) sind die sogenannten „stillen Feiertage“. Sie verstehen sich als hoch geschützte Feiertage, an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind.
An diesen Feiertagen sind verboten:
und zwar jeweils ab 4.00 Uhr am:
Und:
Weiterhin sind öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen:
verboten am:
jeweils bis 13.00 Uhr verboten am:
ab 13.00 Uhr verboten:
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten:
Das Unterhaltungsverbot gilt für Musik – sofern diese dem Wesen des Feiertages nicht entspricht - von Tonträgern sowie durch Instrumente in Schank- und Speisewirtschaften und öffentlichen, allgemein zugänglichen Räumen.
Bevor Sie also eine Veranstaltung an Sonn- oder Feiertagen planen, sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Jede Veranstaltung ist im Einzelfall zu beurteilen bzw. zu genehmigen.
Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt, Frau Ruf (Tel.: 07272/7008-214, E-Mail: c.ruf@vg-bellheim.de).