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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 36/2024
Aktuelles aus dem Rathaus
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Beachtung der Sonn- und Feiertagsruhe

Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt. Das rheinland-pfälzische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) konkretisiert die verfassungsrechtlichen Schutz- und Verbotsregelungen. Es regelt die Sonn- und Feiertagsruhe der Bevölkerung und soll diese gewährleisten.

Karfreitag (29. April 2024), Allerheiligen (1. November 2024), Volkstrauertag (17. November 2024) Totensonntag (24. November 2024) und Heilig Abend (24. Dezember 2024) sind die sogenannten „stillen Feiertage“. Sie verstehen sich als hoch geschützte Feiertage, an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind.

An diesen Feiertagen sind verboten:

  • öffentliche Veranstaltungen
  • Darbietungen
  • Umzüge
  • sonstige öffentliche Versammlungen, die nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen

und zwar jeweils ab 4.00 Uhr am:

  • Karfreitag
  • Totensonntag
  • Volkstrauertag

Und:

  • am Allerheiligentag von 13.00 bis 20.00 Uhr
  • am Tag vor dem 1. Weihnachtstag ab 13.00 Uhr.

Weiterhin sind öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltungen:

verboten am:

  • Karfreitag

jeweils bis 13.00 Uhr verboten am:

  • Ostersonntag
  • Pfingstsonntag
  • Totensonntag
  • Volkstrauertag
  • am 1. Weihnachtstag

ab 13.00 Uhr verboten:

  • am Tag vor dem 1. Weihnachtstag

Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten:

  • von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr
  • am Allerheiligentag, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 4.00 Uhr
  • vom Tag vor dem 1. Weihnachtstag 13.00 Uhr bis zum 1. Weihnachtstag 16.00 Uhr

Das Unterhaltungsverbot gilt für Musik – sofern diese dem Wesen des Feiertages nicht entspricht - von Tonträgern sowie durch Instrumente in Schank- und Speisewirtschaften und öffentlichen, allgemein zugänglichen Räumen.

Bevor Sie also eine Veranstaltung an Sonn- oder Feiertagen planen, sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Jede Veranstaltung ist im Einzelfall zu beurteilen bzw. zu genehmigen.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt, Frau Ruf (Tel.: 07272/7008-214, E-Mail: c.ruf@vg-bellheim.de).