1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim - Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim
Bekanntmachung über den Wahltag und
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Kreistag des Landkreises Germersheim hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim auf
Sonntag, 10. November 2024
festgelegt.
Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.
Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.
Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter, Herrn Landrat Dr. Fritz Brechtel, Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, Zimmer-Nr. 42, 76726 Germersheim
oder bei
der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 41 – Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz, Außenstelle 17er Straße 1, Zimmer-Nr. 3.03, 76726 Germersheim eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr, ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung Germersheim, 17er Straße 1, Zimmer Nr. 3.03, 76726 Germersheim erhalten.
Die AGARP sowie die bereits bestehenden Beiräte vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.
AGARP (Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz), Frauenlobstraße 15 bis 19, 55118 Mainz
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.