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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 36/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Böbig und Nachtweide“ der Ortsgemeinde Zeiskam

erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Am 13.05.2024 hat der Gemeinderat die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Böbig und Nachtweide“ beschlossen. Die erstmalige Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 16.05.2024 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim.

Im Zusammenhang mit dem Beschluss einer Veränderungssperre für das Plangebiet hat der Gemeinderat am 02.09.2024 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans um die Fläche zwischen Springerweg, Bahnhofstraße (Ortsdurchfahrt L 540) und Bahnhofstraße Nord, für die bisher kein Bebauungsplan besteht, zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss dahingehend zu erneuern. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der erneute Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich.

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