Geltungsbereiche der 10. Änderung des Flächennutzungsplans
Mit Bescheid vom 10.05.2023 hat die Kreisverwaltung Germersheim die 10. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim in der Gemarkung Ottersheim genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung sind aus der beigefügten Abbildung ersichtlich.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird am westlichen Ortsrand von Ottersheim eine 2,1 ha große geplante Wohnbaufläche anstelle von Flächen für die Landwirtschaft neu dargestellt (Geltungsbereich A). Eine bisher am südlichen Ortsrand dargestellte geplante Wohnbaufläche mit einer Größe von ca. 1,7 ha sowie eine ca. 0,3 ha große Teilfläche einer westlich an diese geplante Wohnbaufläche angrenzenden geplanten gemischten Baufläche werden zurückgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt (Geltungsbereich B).
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Bauabteilung, während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Gemäß § 215 BauGB ist bezüglich der Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften Folgendes zu beachten:
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bellheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.