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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 38/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Germersheim informiert

Vorsorgevollmacht richtig verfassen

Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine Landkreis Germersheim bieten Beratung und Information

In jeder Altersstufe kann es vorkommen, dass man durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Demenz nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen oder diese verständlich zu äußern.

Deshalb sollte rechtzeitig schriftlich festgelegt werden, wer in solch einem Fall Entscheidungen treffen darf. Erfolgt dies nicht, ist eine rechtliche Vertretung weder vom Ehepartner, den Kindern, dem Lebenspartner oder den Verwandten möglich.

Falls nichts schriftlich in einer Vollmacht oder Verfügung festgelegt wurde, wird das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Vorzugsweise aus der Familie oder dem sozialen Umfeld, aber ggf. auch einen völlig fremden Menschen.

Dieser Situation kann man vorbeugen, indem rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt wird.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein großes Maß an Selbstbestimmung durch die Benennung einer oder mehrerer Personen als Bevollmächtigte.

Viele Einzelheiten bezüglich Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung vor Gericht usw. können darin festgelegt werden.

Was ist zu beachten:

Vor Abfassung einer Vollmacht sollte eine Beratung mit Familienangehörigen und Vertrauenspersonen erfolgen.

Das Formular sollte im Beisein der ausgewählten Bevollmächtigten ausgefüllt werden, damit eventuelle Unklarheiten beseitigt werden können.

Die Unterschrift der Vollmacht kann bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim kostenlos beglaubigt werden.

Ist Grundvermögen (Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung) außerhalb der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße vorhanden, ist es ratsam, die Beurkundung durch einen Notar vornehmen zu lassen.

Das Originalformular sollte beim Vollmachtgeber verbleiben.

Für weitere Informationen bzw. einen Beratungstermin stehen die Betreuungsbehörde, Jürgen Stegner, Tel. 07274/53-264, sowie die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt, Christiane Lossin, Tel. 07275/8919, der Lebenshilfe, Holger Bast Tel. 07271/5050341 oder des SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer), Margareta Klein, Tel. 07274/7078211 gerne zur Verfügung.

Vorsicht Betrug!

Kreisverwaltung verschickt Gebührenbescheide niemals per E-Mail

Eine Person aus dem Landkreis Germersheim ist nach ihren Angaben leider um einen sehr hohen Geldbetrag betrogen worden, nachdem sie nach ihrer Aussage mehrmals per E-Mail von der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung zu Überweisungen im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens aufgefordert worden war. Nachdem dieser Vorfall von der geschädigten Person bei der Polizei angezeigt worden und der Kreisverwaltung bekannt geworden ist, hat auch die Kreisverwaltung mittlerweile einen Antrag auf Strafverfolgung gestellt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Gebührenbescheide der Kreisverwaltung niemals per E-Mail verschickt werden. Gebührenbescheide werden entweder bei einer Antragstellung direkt ausgehändigt oder per Post verschickt. Die Gebühr für ein Einbürgerungsverfahren beträgt 255 Euro pro erwachsene Person. Weitere Gebühren werden von der Kreisverwaltung nicht eingefordert.

Der Absender hat in diesem Fall eine E-Mail-Adresse verwendet, die den Anschein erregt, sie käme von der Kreisverwaltung. In den Anschreiben, die angeblich von der Ausländerbehörde bzw. direkt Landrat Dr. Fritz Brechtel kommen sollen, wurde mit einem beschleunigten Verfahren und bei Nicht-Zahlung mit einer Abschiebung gedroht. Die Kreisverwaltung bittet grundsätzlich um besondere Wachsamkeit und bei den geringsten Zweifeln um Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter in der Kreisverwaltung. Ein Hinweis, ob es sich um ein Schreiben der Kreisverwaltung handelt, ist beispielsweise die korrekte E-Mail-Adresse oder das richtige Aktenzeichen. Ein Gebührenbescheid der Kreisverwaltung wird jedoch nie per E-Mail verschickt!

„Neue Räume“ - Interkulturelle Woche 2023 im Landkreis Germersheim

27 Veranstaltungen und Aktionen laden zum Zuschauen und Mitmachen ein

„Neue Räume“ lautet das Motto der bundesweiten Interkulturellen Woche (IKW) vom 23. September bis 4. Oktober 2023. Auch im Landkreis Germersheim gibt es dazu ein vielfältiges Angebot, zu dem Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler alle Interessierten herzlich einladen.

Die Interkulturelle Woche bietet verteilt über den ganzen Landkreis Germersheim 27 Veranstaltungen und Aktionen. Es beginnt am 23. September 2023 mit Action Painting für Erwachsene in Germersheim, einen Tag später kann Wörth mit der Fotobox zeigen, wie bunt die Stadt ist, in Bellheim wird am 1. Oktober das inklusive Miteinander in Yoga- und Drum-Circle-Workshops gestärkt. Beendet wird die Interkulturelle Woche am 4. Oktober mit einem gemeinsamen Frauentreff für Frauen aus aller Welt, die an diesem Tag über ihre Wünsche, Ziele und Träume, aber auch Probleme in ihrem neuen Lebens-Raum berichten können.

Das gedruckte Programmheft gibt es bei den Akteuren der Interkulturellen Woche, bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie im Büro für Migration und Integration (Kreisverwaltung Germersheim, 17er Straße 1, 8. Stock).

Als Download steht das Programmheft auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/ikw oder über die Integreat App www.t1p.de/qxvuc zur Verfügung. Weitere Informationen zur bundesweiten Interkulturellen Woche gibt es unter www.interkulturellewoche.de.

Frauengesundheitswochen Südpfalz unter dem Motto „Die Nächste, bitte!“

Start im Oktober

Gesundheit ist alles, was wir haben, aber was tun wir eigentlich dafür? Die Gleichstellungsbeauftragten aus der Südpfalz rücken hierzu frauenspezifische Aspekte im Zusammenhang mit Gesundsein und Gesundbleiben in den Fokus. Sie sind sich einig: „Gesundsein und Gesundbleiben sind wichtiger denn je, werden aber immer noch vernachlässigt.“ Mit den Frauengesundheitswochen wollen sie präventive Ideen, Impulse und Anregungen zum Ausprobieren geben, Informationen vermitteln und kleine Auszeiten für Körper, Geist und Seele anbieten. Es geht aber auch darum, wie und wo Frauen bei diversen Fragen Unterstützung erhalten können. Die Veranstaltungen finden von Oktober bis November 2023 statt.

Die Angebotspalette der Veranstaltungsreihe umfasst Bewegungsangebote wie Klettertraining und Bewegungszirkel im Freien, Kurse zur Ernährung, Workshops zur Selbstbehauptung und -verteidigung, Achtsamkeits- und Entschleunigungsangebote wie Yoga und Waldspaziergänge, gemeinsames Singen, Vorträge und Informationen zu Long Covid und Migräne bei Frauen bis hin zu der Frage, wie künstliche Intelligenz sich auf das Gesundheitswesen auswirkt und den Markt geschlechterspezifisch beeinflussen kann.

Weitere Infos, auch zur Anmeldung, sind auf den Webseiten der Gleichstellungsstellen zu finden unter:

https://www.landau.de/gleichstellungsstelle

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/einrichtungen/frauen/veranstaltungen.php und

https://www.kreis-germersheim.de/gleichstellung

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Südliche Weinstraße, der Stadt Landau und des Landkreises Germersheim