Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Zeiskam am 12.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern zwischen Schumannstraße, Raiffeisenstraße und Mittelgasse“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen Möglichkeiten zur innerörtlichen Nachverdichtung verbessert bzw. auf bisher planungsrechtlich nicht bebaubaren Grundstücken und Grundstücksteilen erstmalig geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Ortsgemeinde Zeiskam. Es umfasst den Bereich südlich der Schumannstraße und westlich der Raiffeisenstraße mit einer Fläche von ca. 0,8 ha.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Zeiskam hat am 08.05.2023 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) vom 22.09. bis 23.10.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht wird. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden. Die Lage des Plangebiets sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplans sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich.