Lageplan - Geltungsbereich der Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich nördlich des Spiegelbachs, östlich der Mittelmühlstraße
Der Gemeinderat Bellheim hat gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), am 12.09.2024 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Entlang des Spiegelbaches werden städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen insbesondere in Hinblick die Schaffung einer durchgehenden Fuß- und Radwegeverbindung in Betracht gezogen.
Der Geltungsbereich umfasst eine am Spiegelbach gelegene Teilfläche des Flurstücks Nr. 544/5.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
An den im Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtssatzung liegenden Grundstücken und Grundstücksteilen steht der Ortsgemeinde Bellheim zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Im Rahmen der weiteren Ortsentwicklung strebt die Ortsgemeinde Bellheim zur Verbesserung der innerörtlichen Erschließungsqualität für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Schaffung einer innerörtlichen Naherholungsachse eine Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Spiegelbachs an.
Die Vorkaufsrechtssatzung wird erlassen, um die Schaffung der hierfür erforderlichen Flächenverfügbarkeit zu unterstützen.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.