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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 38/2026
Nichtamtlicher Teil
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Prot. Kirchengemeinde Zeiskam

Prot. Pfarramt Schwegenheim, Neustadter Str. 2, 67365 Schwegenheim

Tel. 0 63 44/ 56 49, mail: pfarramt.schwegenheim@evkirchepfalz.de;

Homepage: www.prot-kirche-zeiskam.de

Das Büro des Pfarramts ist montags und donnerstags jeweils von 9:30 Uhr – 12:00 Uhr durch Frau Heupel besetzt.

In seelsorgerlichen Fällen oder bei Fragen und sonstigen Anliegen erreichen Sie Pfarrer Gutting telefonisch unter 06344 5649

Wochenspruch:

Jesus Christus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium. (1. Timotheus 1,10)

Zum Nachlesen in der Bibel zum 16. Sonntag nach Trinitatis: Klg 3, 22-32, 2 Tim 1, 7-10 und Joh 11, 1-27. Hierzu passendes Lied im Gesangbuch Nr. 364 sowie Psalm 146 (EG 773).

Unsere Gottesdienste/Veranstaltungen

Unser Kirchenchor probt derzeit nur nach Vereinbarung

Sonntag, 20.09.

9:00 Uhr

Gottesdienst

19:00 Uhr

7. Kultursommer „Blueswolf und Band“, in der Prot. Kirche Schwegenheim

Sonntag, 27.09.

10:15 Uhr

Gottesdienst

Samstag, 03.10.

11:00 – 12:00 Uhr

Abgabe der Erntegaben in die Kirche; sie werden nach dem Gottesdienst am Sonntag an die Tafel gespendet.

Sonntag 04.10.

14:00 Uhr

Erntedankgottesdienst; im Anschluss gibt es süßen und herzhaften Kuchen mit Kaffee und Getränken.

Wahlen zum Presbyterium und Ortskirchenrat

Am 29. November finden Neuwahlen für das Presbyterium statt. Am 1. November schließen sich die Prot. Kirchengemeinden Sondernheim, Germersheim, Westheim-Lingenfeld, Schwegenheim, Bellheim-Knittelsheim und Zeiskam zur „Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben" zusammen. Für diese neue Kirchengemeinde werden aus jeder der bisherigen sechs Kirchengemeinden je drei Presbyter für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Dieses Gesamtpresbyterium wird für alle Fragen der Verwaltung in der neuen Segensgemeinde zuständig sein.

Neben diesem Presbyterium wird in jeder der ehemaligen Kirchengemeinden ein Ortskirchenrat für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. Dieser ist zuständig für die konkrete Gemeindearbeit vor Ort. Die Wählbarkeit für den OKR ist bereits ab 16 Jahren möglich.

Wir möchten alle Mitglieder unserer Kirchengemeinde einladen, hierfür geeignete Personen für das Presbyterium oder den Ortskirchenrat vorzuschlagen. Und natürlich darf man sich auch gerne selbst für dieses Ehrenamt vorschlagen.

Ihre Vorschläge können Sie bis zum 04. Oktober bei den Mitgliedern des Presbyteriums / Wahlausschusses einreichen.