Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Böbig und Nachtweide“
a) Verlängerung der Veränderungssperre
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Im Böbig und Nachtweide“.
b) Beschluss des Vorentwurfs
Mehrheitlich wird die vorliegende Fassung des Bebauungsplans „Im Böbig und Nachtweide“ als Vorentwurf beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Häg, 3. Änderung“; Abwägungsbeschluss und Änderung des Entwurfs
Einstimmig fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Die vorliegende Fassung des Bebauungsplans wird als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt. |
Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße / Sportplatz“; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Einstimmig fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Der Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Sportplatz“ wird als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. |
Architektenwettbewerb für die Entwicklung des Areals Böringerhof zum Dorfmittelpunkt
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Durchführung eines Architektenwettbewerbes für die Entwicklung der Ortsmitte mit dem Areal Böringerhof. Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt zusammen mit der Verwaltung und der Vergabestelle ein Konzept zur Durchführung eines Architektenwettbewerbes zu entwickeln.
Die Zuwendung für den Grunderwerb Böringerhof soll im Rahmen der Dorferneuerung nach Konkretisierung der Folgemaßnahme beantragt werden.
Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung des Dorferneuerungskonzepts
Einstimmig fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Für die Prozessbegleitung wird eine Zuwendung beantragt. Nach Bewilligung wird die Ortsbürgermeisterin ermächtigt in Absprache mit der Verwaltung und der Gemeindespitze den Auftrag zu vergeben. |
| 2. | Die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen für private Bauherren soll erst nach Kenntnis entsprechender Interessensbekundungen beantragt werden. |
Grundschule Zeiskam - Klimatisierung Schulräume Neubau 2026
Einstimmig beschließt der Gemeinderat:
Dieses Jahr sollen noch Angebote eingeholt und dem wirtschaftlichsten Bieter der Auftrag erteilt werden. Die Ausführung der Installationsarbeiten soll dann im Frühjahr 2027 erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im HH-Plan 2027/28 zu berücksichtigen.
Grundschule Zeiskam - Anschaffung Schulmöbel 2025 und 2026
Im Nachgang wird einstimmig der planmäßigen Beauftragung zur Anschaffung neuer Schulmöbel an die Fa. GMG Schul- und Kita-Ausstattungen GmbH, Wiesbaden in Höhe von 24.917,46 € zugestimmt.
Spielplatz Johanniterstraße - Anschaffung neue Spiellandschaft
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Einholung weiterer Angebote aufgrund von Änderungswünschen.
Über die Anschaffung soll in der nächsten Sitzung am 28.09.2026 erneut beraten und beschlossen werden.
Bericht zur Haushaltslage zum 30.06.2026 nach § 21 GemHVO
Der Gemeinderat Zeiskam nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Protestantische Kindertagesstätte "Eden" - Antrag auf Übernahme der Gebäudekosten 2025
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gebäudekosten der Protestantischen Kita „Eden“ für den Anbau (lt. Vereinbarung) für das Jahr 2025 in Höhe von 1.888,36 Euro zu übernehmen.
Die darüber hinaus beantragten Kosten von 1.059,19 Euro (Altbau) und 6.583,54 Euro (Bodenbelagsarbeiten) werden nicht übernommen.
Bauantrag – Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung eines Carports mit Abstellraum, Jahnstraße
Einstimmig wird das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Böbig und Nachweide“ zum Umbau und zur energetischen Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung eines Carports mit Abstellraum im der Jahnstraße erteilt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 17.08.2026 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter https://bellheim.ris-portal.de