Mit Bescheid vom 26. September 2022 wurden die Veranlagungen der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Bellheim für das Jahr 2021 verschickt.
Die Investitionsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen den Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße westl. des Bahnübergangs, den Ausbau der Beethovenstraße und des Erlenwegs, sowie den Ausbau der Hinteren Straße/ Kleinen Kirchstraße. Der Beitrag wird am 02.11.2022 zur Zahlung fällig.
Die Summe der beitragspflichtigen Maßnahmen beträgt 579.491,26 €, abzgl. dem Gemeindeanteil von 208.616,85 € ergibt sich ein umlagefähiger Aufwand von 370.874,41 €. Bei detaillierten Fragen zu den Maßnahmen oder für grundstücksbezogene Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim bzw. die auf dem Bescheid genannten Sachbearbeiter.