Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 39/2022
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Lage des Plangebiets / Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL

Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) / Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz - © 2021

Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost V, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Bellheim

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 10.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost V, 1. Änderung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von zwei Zufahrten durch Festsetzung der erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen geschaffen werden. Durch die Zufahrten soll die Erschließung des östlich der Grün- und Ausgleichsfläche gelegenen Baugrundstücks gesichert werden. Das Grundstück verfügt derzeit nicht über eine eigenständige Erschließung, da dieses ursprünglich als Erweiterungsfläche für einen benachbarten Betrieb vorgesehen war.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 5692/83 sowie jeweils Teile der Flurstücke 5692/19, 5692/64 und 5692/96. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 0,3 ha.

b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Gemeinderat Bellheim hat am 22.09.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen. Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim (www.bellheim.de) unter Wirtschaft --> Bauleitplanung --> Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), in der Zeit vom 07.10. bis 07.11.2022.

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de.

Der ungefähre Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Bedenken und Anregungen wird der Gemeinderat entscheiden.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim nach vorheriger Terminvereinbarung einzusehen. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Guz, Tel. 07272/7008-401, Mail: m.guz@vg-bellheim.de.