Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Gemeinderat Zeiskam hat am 23.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zeiskamer Mühle, 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.06.2022 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim bekannt gemacht.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Juni/Juli 2022 hat der Gemeinderat am 13.05.2024 über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Beschluss gefasst (Abwägungsbeschluss) und den Bebauungsplanentwurf zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die ursprüngliche planerische Zielsetzung umfasste die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Restaurantbereichs sowie eine Umgestaltung des Parkplatzes. Die jeweiligen Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Fläche für Stellplätze sollten entsprechend der Vorhabenplanung erweitert werden.
Im Rahmen der Konkretisierung der Erweiterungsplanungen hat sich gezeigt, dass die ursprünglich angedachte Erweiterungsoption in östlicher Richtung nicht sinnvoll umsetzbar sein wird, da der Bedarf insbesondere im Bereich der Gastronomieflächen besteht und hier nur im Westen des Gebäudekomplexes die erforderlichen Verbindungen mit den bestehenden Einrichtungen gegeben sind. Daher wird nun eine Erweiterung vorrangig in Richtung Westen angestrebt.
Das geplante Vorhaben hält zwar die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung ein, kann jedoch nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des gültigen Bebauungsplans „Zeiskamer Mühle“ realisiert werden. Das geplante Vorhaben ist daher nur nach einer Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans möglich. Inhalt der Änderung ist im Wesentlichen eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie eine Erweiterung des Umfangs der zulässigen Nutzung durch Beherbergungsbetriebe und Gaststätten.
Gegenüber der Vorentwurfsfassung wurde der Bereich der Stellplätze aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs herausgenommen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bleiben entgegen den ursprünglichen Überlegungen unverändert. Es erfolgt lediglich eine Anpassung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Zahl der Hotelzimmer und der Gastronomieplätze sowie eine Verschiebung des Baufensters. Damit kann der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden und auf die ursprünglich vorgesehene und vom Verbandsgemeinderat beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet werden. Die Bezeichnung des Bebauungsplans lautet daher nun „Zeiskamer Mühle, 1. Änderung“.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung), Gutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie Vorprüfung zur Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets (VSG) und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiets), sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 27.09. bis 28.10.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten, als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu folgenden Themen verfügbar und werden mit veröffentlicht:
Tiere
Aussagen zur Nutzung umgebender Flächen als Weideflächen, Vorkommen und Lebensraumeignung / Fortpflanzungsstätten für Vögel, Reptilien, Säugetiere, Tagfalter, Libellen, Heuschrecken. Verlust von strukturarmen Rasenflächen mit einzelnen Sträuchern ohne besondere Bedeutung als Lebensraum.
Pflanzen
Aussagen zum Vegetationsbestand sowie zum Verlust von strukturarmen Rasenflächen mit einzelnen Sträuchern ohne besondere Bedeutung als Lebensraum.
Fläche
Bereits überwiegende bauliche Nutzung der Flächen des Plangebiets sowie der Vorprägung durch Nutzungen im Umfeld. Keine Ausweitung der Bebauung in bislang der freien Landschaft zuzurechnenden Flächen. Insofern ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
Boden
Beschreibung der geographischen Verhältnisse, der Topographie und der bestehenden Nutzungen. Zulässige Versiegelung bislang offener Bodenflächen, die jedoch bereits gemäß dem bislang rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig war und durch die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche räumlich geringfügig verlagert wird, dadurch bedingter Verlust natürlicher Bodenfunktionen
Wasser
Aussagen zum Grundwasser (geringer Grundwasserflurabstand) sowie zu Oberflächengewässern, insbesondere der Queich, und deren Nutzung. Unterbrechung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung bislang offener Bodenflächen, die jedoch bereits gemäß dem bislang rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig ist. Aussagen zu Maßnahmen des Niederschlagswassermanagements zur Reduzierung oder Vermeidung der Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung. Keine Beeinträchtigung des Retentionsvolumens der Queich über das bereits zulässige Maß hinaus.
Luft/Klima
Hinweis zur klimatischen Vorbelastung aufgrund der Lage in der Rheinebene und den damit verbundenen Wetterlagen. Keine klimatische Ausgleichsfunktion für die Ortslage durch das Plangebiet aufgrund der Entfernung, der Größe des Plangebiets und des bestehenden Versiegelungsgrads.
Landschaft und biologische Vielfalt
Beschreibung der Landschaftsstrukturen in der Umgebung des Plangebiets insbesondere durch Gehölzbestände entlang der Gewässer. Aufgrund der guten Einbindung des Plangebiets durch die ausgeprägten Vegetationsstrukturen sowie aufgrund der geringen Größe und begrenzten Höhenentwicklung der geplanten Erweiterung sind negative Auswirkungen nicht zu erwarten.
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern
Die zu betrachtenden Umweltbelange beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten zu betrachten. Diese sind im Umweltbericht tabellarisch dargestellt.
umweltbezogene Informationen:
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