Auszug über die 26. Sitzung des Gemeinderates Knittelsheim am 09.12.2022
Prüfung des Jahresabschluss 2021
Der Ausschuss hat den Jahresabschluss 2021 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest
| 1. | Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. | Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. | Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. | Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. | Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. | Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. | Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Aufgrund dieses Ergebnisses empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Knittelsheim für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.
Anpassung der Realsteuerhebesätze aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes
Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt die Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A von 330 v. H. auf 345 v. H., bei der Grundsteuer B von 422 v. H. auf 465 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 395 v. H. auf 380 v. H.
Queichlinien - Schleifen Knittelsheim (Ost und West)
Der Gemeinderat Knittelsheim stimmt dem abgestimmten Streckenführung und der Neuanlage der Queichlinien-Schleife entsprechend der beigefügten Anlage zu.
Unterrichtung über eine überörtliche Prüfung
Der Gemeinderat nimmt die Information hinsichtlich der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung zustimmend zur Kenntnis.
Betreuende Grundschule - Anpassung der Ordnung
Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt die Anpassung der Ordnung der Betreuenden Grundschule mit den in der beigefügten Anlage vorgesehenen Änderungen.
Flurbereinigung Südumgehung
Der Gemeinderat stimmt der Vergrößerung des Verfahrensgebiets der Flurbereinigung "Bellheim Südumgehung L509" zu.
Aufstellung des Bebauungsplans "Hauptstraße 40" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss
| 1. | Der Gemeinderat beschließt, das Projekt mit der Firma Timon GrundInvest GmbH weiterzuverfolgen. Hierfür soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und die konkrete Ausführung und Durchführung des Vorhabens zwischen Gemeinde und Vorhabenträger vereinbart werden. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der Gemeinde auszuwählen. Die entstehenden Kosten sind durch den Projektentwickler zu tragen. Voraussetzung für die Weiterführung des Verfahrens ist die Vorlage eines notariellen Vorvertrages zwischen den bisherigen Grundstückseigentümern und der Firma Timon Grundinvest GmbH, in dem der Eigentumsübergang der Grundstücke geregelt ist, nachdem Baurecht für das Projekt vorliegt. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hauptstraße 40“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. |
Umbau Kindergarten St. Georg
Der Gemeinderat Knittelsheim stimmt der Beauftragung weiterer Fachplaner zu, und beschließt, die Verwaltung mit entsprechender Angebotseinholung zu beauftragen.
Bauantrag - Nutzungsänderung Lagerräume zu Wohnraum und Erhöhung des Gebäudes, Ottostraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung von Lagerräumen zu Wohnraum sowie zur Erhöhung des Gebäudes in der Ottostraße wird erteilt.
Unterrichtung über Verträge gem. § 33 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat Knittelsheim nimmt die Unterrichtung zur Kenntnis.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Knittelsheim am 09.12.2022 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Personal-, Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/