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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 4/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Rechtsverordnung Bellheim 2024

nach § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Bellheim

Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 wird für die Ortsgemeinde Bellheim folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Am folgenden Sonntag darf in der Ortsgemeinde Bellheim ein sogenannter Marktsonntag stattfinden:

28.04.2024 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

§ 2

(1)

An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2)

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Gemeinde Bellheim durchgeführt werden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 28.04.2024 außer Kraft.

Bellheim, den 16.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung

Gerald Job
Bürgermeister