Sie möchten nicht, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden?
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Sie eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen müssen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden. Sie können der Weitergabe der Meldedaten an folgende Institutionen schriftlich widersprechen:
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
| • | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
Für Personen, die in der Verbandsgemeinde Bellheim wohnhaft sind, ist das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Bellheim für die Eintragung der Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig. Hier erhalten Sie die Antragsformulare und allgemeine Auskünfte zu den unterschiedlichen Sperren. Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Ihnen gerne Frau Theuer (Tel. 07272/7008-216), Frau Stadel (07272/7008-517) oder Frau Fend (07272/7008-217) zur Verfügung.