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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 4/2026
Sonstige Nachrichten
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Öffentliche Bekanntmachung

Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde Offenbach a.d. Queich, Landkreis Südliche Weinstraße

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Offenbach a.d. Queich, Landkreis Südliche Weinstraße, ein Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) anzuordnen.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet in der Gemarkung Offenbach an der Queich wird wie folgt abgegrenzt:

Norden

Wirtschaftsweg Flst Nr.: 925 / 4

Westen

Wirtschaftsweg Flst Nr.: 886 / 1

Süden

Wirtschaftsweg Flst Nr.: 969 / 2

Osten

Wirtschaftsweg Flst Nr.: 917 / 20

Die vorgeschlagene Verfahrensgebietsgröße beträgt ca.10 ha.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbe­zogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grund­stücke sowie die den Eigen­tümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen, die

am Dienstag, den 10.02.2026 um 18.30 Uhr

im Rathaus Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6,

76877 Offenbach an der Queich

stattfindet.

In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teil­nehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Ko­sten unterrichten.

Im Auftrag
gez. Knut Bauer
Abteilungsleiter