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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 4/2026
Aktuelles aus dem Rathaus
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Peter Kling zum Schiedsmann der Verbandsgemeinde Bellheim bestellt

v. l., Direktor des Amtsgerichts Volker Minig, Frau Jochum, Rechtspflegerin, Schiedsmann Peter Kling, Büroleiterin Eva Herzog

Durch den Direktor des Amtsgerichts Volker Minig wurde am Donnerstag, den 15.01.2026 Peter Kling aus Zeiskam zum Schiedsmann vereidigt. Die rheinland-pfälzischen Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Bereits am 03.12.2025 wurde Herr Kling vom Verbandsgemeinderat gewählt und dem Amtsgericht zur Bestellung vorgeschlagen.

Bei dem Vororttermin in Germersheim überbrachte die Büroleiterin Eva Herzog die Glückwünsche der Verbandsgemeinde Bellheim. Sie freut sich sehr, dass Herr Kling sich in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt engagiert. Für die Dauer seiner fünfjährigen Amtszeit wünscht sie ihm viel Erfolg, gute Verhandlungen sowie das hierfür nötige Geschick. Mit der Bestellung einhergehend endete die Amtszeit von Mona Riemer, die das Amt aus beruflichen Gründen abgegeben hat. Der Direktor des Amtsgerichts bedankte sich bei ihr für ihr ehrenamtliches Engagement in den letzten beiden Jahren. Den Dankesworten schloss sich Eva Herzog an. Bürgermeister Gerald Job, der wegen Terminüberschneidungen nicht dabei sein konnte, wird Frau Riemer gesondert verabschieden und Herrn Kling in seinem neuen Amt willkommen heißen. Christian Besau, der seit zwei Jahren, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ausübt, wird weiterhin tätig sein, bis die Stelle neu besetzt werden kann.

Aufgaben und Erreichbarkeit der Schiedspersonen:

Die Schiedspersonen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.

Sie sind "Schlichter" in fast allen nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:

• Beleidigung

• Körperverletzung

• Sachbeschädigung

• Hausfriedensbruch

• Bedrohung

• Verletzung des Briefgeheimnisses

Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art sind (z. B. Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche), kommt die Zuständigkeit der Schiedsperson in Betracht.

Den neu bestellten Schiedsmann der Verbandsgemeinde Bellheim Peter Kling erreichen Sie über die Telefonzentrale im Rathaus unter 07272 7008-781 oder per E-Mail: schiedsamt@vg-bellheim.de.