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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 41/2023
Nichtamtlicher Teil
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Forstamt Pfälzer Rheinauen

Brennholz

Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bellheim können über das zuständige Forstrevier Brennholz zum privaten Eigenbedarf erwerben. Es gibt von den Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung noch mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich!

Alle wichtigen Informationen und Anfrageformulare der betreffenden Forstreviere finden Sie auf der Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen unter:

https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:

Sie können ab sofort bis spätestens 30. November Ihre Brennholz-Anfrage direkt online über die Homepage des Forstamts Pfälzer Rheinauen aufgeben (Link siehe oben). Sie erhalten dann eine automatisierte Eingangsbestätigung zu Ihrer Online-Anfrage. Alle Informationen zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als Stammkunde!

Wichtigste Änderungen im Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl (zuständig für die Gemeindewälder der Ortsgemeinden Bellheim, Zeiskam, Knittelsheim, Ottersheim und Rülzheim):

  1. Wenn Sie diesen Winter Brennholz aufarbeiten möchten, füllen Sie bitte unbedingt das Online-Formular aus. Brennholzanfragen sind generell nur noch online über die Homepage möglich!

  2. Es können keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation!

  3. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz. Schlagabraum (=Kronenholz) kann optional angefragt werden. Bitte hierzu im Online-Formular das Feld „Ihre Nachricht an uns“ nutzen.

  4. Falls Sie besondere Wünsche bezüglich der Holzart haben, vermerken Sie das bitte ebenfalls im Feld „Ihre Nachricht an uns“.

  5. Preise (freibleibend): 17 €/Rm Nadelholz-Schlagabraum, 24 €/Rm Laubholz-Schlagabraum, 45,50 €/Fm Nadelholz-Polter, 59 €/Fm Laubholz-Polter

Für alle Brennholz-Kunden gilt:

Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge zuerst nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Erst wenn der Eigenbedarf gedeckt ist, wird ggfls. Holz an Bürger andere Gemeinden innerhalb der VG zugeteilt. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 7 Rm bzw. 5 Fm begrenzt, eine weitere Herabsetzung der Maximalmenge ist nicht ausgeschlossen.

Umrechnung: 1 Fm (Festmeter) = 1,4 Rm (Raummeter od. Ster).

Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung.

Sofern die nachgefragte Brennholz-Menge innerhalb einer Gemeinde die Angebotsmenge übersteigt, wird mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister ein Verteilungssystem abgestimmt.

Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich.

Es sind bei der Brennholzaufarbeitung insbesondere einzuhalten:

  • Der/die Motorsägenführer/in hat die KOMPLETTE SCHUTZKLEIDUNG zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)!

  • Es dürfen NUR MARKIERTE RÜCKEGASSEN befahren werden, nicht die Flächen im Bestand!

  • KEINE ALLEINARBEIT mit der Motorsäge!

Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!