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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 41/2025
Nichtamtlicher Teil
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Forstamt Pfälzer Rheinauen

Brennholz

Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus dem Einzugsbereich des Forstreviers Rülzheim-Friedrichsbühl (zuständig für die Kommunalwälder der Ortsgemeinden Bellheim, Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam) können über das zuständige Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl zum privaten Eigenbedarf Brennholz zur Selbstaufarbeitung aus ihrem Gemeindewald anfragen.

Es gibt nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich!

Bis zum 31. Oktober können Sie über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen online Ihre Brennholz-Anfrage aufgeben.

https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/

Google-Schlagwortsuche: „Forstamt Bellheim Brennholz“

Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg und sehen Sie von Anfragen per E-Mail oder Telefon ab, diese können nicht bearbeitet werden.

  1. Brennholzanfragen sind landesweit nur noch online über die Homepage des zuständigen Forstamtes möglich! Sie erhalten nach Ihrer Online-Anfrage eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
  2. Die Zuteilung des Holzes erfolgt erst nach Verfügbarkeit frühestens ab Januar
  3. Nicht bediente Anfragen aus dem letzten Jahr werden vorrangig abgearbeitet. Eine Neuanmeldung ist in diesem Fall nicht nötig!
  4. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Die Nutzung von Schlagabraum ist grundsätzlich aus waldökologischen Gründen nicht mehr vorgesehen. Die Zuteilung erfolgt als Polterholz!
  5. Polterholz nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden (1 Fm entspricht ca.1,4 Ster)
  6. Aktuelle Preise: Nadelholz-Polter: 50 €/Fm (~35 €/Ster) / Laubholz-Polter: 73 €/Fm (~51 €/Ster)

Die detaillierten Regelungen sind der Homepage zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen.

Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge zunächst nur an Ortsansässige der jeweiligen waldbesitzenden Ortsgemeinden verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Festmeter begrenzt.