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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 42/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Seit dem 5. Oktober 2025: SEPA-Überweisungen besitzen ein neues Sicherheitsmerkmal

Banken müssen ab sofort prüfen, ob Empfängername und IBAN bei SEPA-Überweisungen zusammenpassen. Sind Empfängername und IBAN nicht identisch, erhalten Bankkunden einen Warnhinweis und die SEPA-Überweisung wird erst nach einer Prüfung in die Wege geleitet.

Ziel der neuen Sicherheitsvorkehrung: Mehr Sicherheit während dem Überweisungsprozesses für Sender und Empfänger.

Verwenden Sie künftig für SEPA-Überweisungen an die Verbandsgemeinde Bellheim zwingend den Empfängername “Verbandsgemeinde Bellheim”.