Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 15.07.2022
Der Gemeinderat Zeiskam nimmt den Bericht zur Kenntnis
Investitionsprogramm der Jahre 2023 bis 2026 der Gemeinde Zeiskam
Der Gemeinderat Zeiskam beschließt mehrheitlich das Investitionsprogramm der Jahre 2023 bis 2026 in der vorliegenden Fassung.
1. Nachtragshaushalt 2022
Der Gemeinderat Zeiskam beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022 in der vorliegenden Fassung. Dieser beinhaltet den Erwerb des Anwesens Hauptstraße 36, „Böringer Hof“ in Zeiskam zum Kaufpreis von 446.000 € zzgl. NK sodass eine Kaufpreiszahlung von 550.000 € zu leisten ist. Der Betrag soll grundsätzlich über einen Kredit finanziert werden.
Anträge der BfZ-Fraktion
Die BfZ-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.09.2022 beantragt, dass sich der Ortsgemeinderat mit nachfolgenden Themen a –d) befasst.
a) Veröffentlichung eines Entwurfs eines Nachtraghaushaltes
Der Ortsgemeinderat nimmt die Information hierzu zustimmend zur Kenntnis.
b) Energiepreise, Klimakrise und kommunale Investitionen
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen hierzu zur Kenntnis.
c) Zukünftige Energieversorgung kommunaler Einrichtungen
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen hierzu zur Kenntnis.
d) Grundwasser/Abwasser "Dürre und Starkregen"
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, entsprechende Anfragen an die SGD-Süd sowie die Verbandsgemeinde zu stellen.
Antrag Informationstafel am Angelweiher
Der Errichtung eines Schaukastens gemäß Antrag des Angelvereins Petri Heil e.V. Zeiskam westlich des Bürgersees wird einstimmig zugestimmt.
Aufstellung des Bebauungsplans "Rechts vom Germersheimer Weg" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB; Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Rechts vom Germersheimer Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zustimmung zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bellheim in der Gemarkung Ottersheim gem. § 67 Abs. 2 GemO
Die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim in der Gemarkung Ottersheim wird einstimmig erteilt.
Bauantrag - Errichtung einer Gaube und energetische Sanierung des Dachgeschosses, Pfalzstraße
1. Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung einer Gaube und zur energetischen Sanierung des Dachgeschosses am bestehenden Wohnhaus in der Pfalzstraße wird einstimmig erteilt.
2. Abweichungen von der Gestaltungssatzung bzgl. der Breite und Fensterformate der Gauben sowie dem Abstand zwischen den Dachflächenfenstern wird zugestimmt.
Bauvoranfrage - Nutzungsänderung Wirtschaft in Spielhalle, Bahnhofstraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Wirtschaft in eine Spielhalle in der Bahnhofstraße wird einstimmig versagt.
Abweichungsantrag - Gestaltungssatzung - Unterschreitung Abstand Photovoltaikanlage zu Giebelwand
Der Abweichung von der Gestaltungssatzung bzgl. des Abstands zwischen Photovoltaikanlage und Giebelwand wird mit einem Mindestabstand von 0,50 m einstimmig zugestimmt.
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vor der Grundschule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Punkt in der nächsten Sitzung erneut zu beraten. Die Verwaltung soll hierzu verschiedene Ausführungen zu Pollern aus Stahl vorlegen.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob im Bereich zwischen Hauptstraße 14 und 24 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h möglich wäre.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 19.09.2022 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Zuschussangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter https://bellheim.ris-portal.de