Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung“ der Ortsgemeinde Bellheim; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Bellheim hat am 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung“ beschlossen.
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich zwei Möbelmärkte. Zur Anpassung an eine veränderte Marktlage ist vorgesehen, die Verkaufsflächen vor Ort zu reduzieren. Dabei soll eine Umnutzung bisheriger Verkaufsflächen in andere, von den Möbelmärkten unabhängige gewerbliche Nutzungen erfolgen. Dies ist gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht zulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird daher die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Im März/April 2023 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Dabei wurden von mehreren Stellen Bedenken zum Bebauungsplanentwurf im Hinblick auf einen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung aufgrund der möglichen Bildung einer unzulässigen Agglomeration mehrerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe geäußert.
Aufgrund der geäußerten Bedenken wurde der Bebauungsplanentwurf geändert, um die Entstehung einer unzulässigen Agglomeration zu vermeiden und den Zielen der Raumordnung zu entsprechen. Dies soll durch eine Gliederung des Gewerbegebiets in drei Nutzungszonen erreicht werden, in denen jeweils nur nahversorgungsrelevanter, zentrenrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit angesiedelt werden darf.
Außerdem wurden eine Klarstellung bei der Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe vorgenommen, eine Festsetzung zur Dachbegrünung ergänzt sowie eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche außerhalb des Bestandsgebäudes an die Bauverbotszone der Landesstraßen durchgeführt.
Der Gemeinderat Bellheim hat am 12.10.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Veröffentlichung des geänderten Planentwurfs beschlossen.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung), sowie eine Stellungnahme der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, zur Raumverträglichkeit des Bebauungsplans, in der Zeit vom 27.10. bis 13.11.2023 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft –> Bauleitplanung –> Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz © 2023