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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 43/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz © 2023

Satzung

der Ortsgemeinde Ottersheim bei Landau vom 23.10.2023

über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich Mühlweg gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat Ottersheim bei Landau hat gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), am 09.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Besonderes Vorkaufsrecht

Für die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 3088/4, 3088/5 und 3089 im Bereich Mühlweg steht der Ortsgemeinde ein Vorkaufsrecht zu. Die Grundstücke sind in dem der Satzung als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:

Für eine spätere Erweiterung des Neubaugebiets „Westlich der Waldstraße“ kommt die Fläche zwischen dem südlich des Baugebiets verlaufenden Wirtschaftsweg und dem bestehenden Ortsrand nördlich der Langen Straße in Frage. Bei einer Bebauung dieser Fläche wäre eine zusätzliche Verkehrsanbindung an die L 509 sinnvoll. Diese erfordert die Herstellung einer Linksabbiegespur auf der L 509. Außerdem sollte der Mühlweg verbreitert werden, um die Errichtung eines Gehwegs zu ermöglichen. Die nicht als Verkehrsflächen benötigten Teilflächen der Grundstücke im Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung können in städtebaulich sinnvoller Weise neu geordnet werden, um eine bauliche Nachverdichtung zu ermöglichen.

Zur Sicherung der Flächenverfügbarkeit für diese städtebaulichen Maßnahmen ist die Aufstellung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.

Hinweis:

Die Satzung gilt gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 GemO als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bellheim geltend gemacht wird.

Hat jemand eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Ottersheim bei Landau, 23.10.2023

Gerald Job
Ortsbürgermeister

Satzung der Ortsgemeinde Ottersheim bei Landau vom 23.10.2023 über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich Mühlweg gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Anlage 1 - Räumlicher Geltungsbereich der Satzung