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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 43/2024
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Bellheim

Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 12.09.2024

Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Ortsbürgermeister Gärtner verpflichtet per Handschlag die Ratsmitglieder Dr. Sebastian Gehrlein, und Jeannette Becht gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Bellheim auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere gem. § 20 GemO Schweigepflicht und § 21 GemO Treuepflicht. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift erstellt, die vom Ortsbürgermeister und den Ratsmitgliedern unterzeichnet wird.

Nach § 30 Abs. 1 GemO üben Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugungen aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

Wahl eines/einer Seniorenbeauftragten

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen für die Beigeordneten

Der Gemeinderat stimmt der Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche sowie der Übertragung des Vorsitzes in den jeweiligen Ausschüssen an die Beigeordneten wie folgt einstimmig zu:

1.

Beigeordneter Sebastian Kraus:

Friedhof

Spielplätze

Grillhütte

Festhalle

2.

Beigeordnete Martina Kopf:

Schulen

Kindertagesstätten

Schülerhort

VHS/Bücherei

Vorsitz im Schulträgerausschuss

3.

Beigeordneter Harald Walter:

Senioren

Kultur

Messen/Märkte,

Partnerschaften

Stadion

Kleinspielfeld

Vorsitz im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport

Änderung - Neufassung der Hauptsatzung

a)

Der Ortsgemeinderat beschließt über die allgemeinen Regelungen der Hauptsatzung einzeln und wie folgt mit verschiedenen Abstimmungsergebnissen:

1.

die Regelung des Ältestenrates wird ersatzlos gestrichen (17 Ja, 5 Nein)

2.

die Größe der Ausschüsse wird mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses auf 11 Mitglieder festgesetzt (15 Ja, 3 Nein, 4 Enth.)

3.

Der Ausschuss für Ortsentwicklung, Umwelt und Verkehr wird umbenannt in Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie, Friedhof und Verkehr (17 Ja, 5 Nein),

4.

Die Aufgaben des bisherigen Ausschusses für Ortsentwicklung sollen teilweise vom Bauausschuss und vom Haupt- und Finanzausschuss übernommen werden (17 Ja, 5 Nein),

5.

die Größe des Rechnungsprüfungsausschusses wird auf 7 Mitglieder festgesetzt (15 Ja, 3 Nein, 4 Enth.),

6.

die weiteren Regelungen werden ohne die Regelungen über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten gemäß dem vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung beschlossen (17 Ja, 5 Nein).

7.

Öffentliche Bekanntmachungen „sollen“ neben der Veröffentlichung auf der Homepage auch noch im Amtsblatt erscheinen (17 Ja, 5 Nein).

8.

Die Übertragung an die Ausschüsse (einstimmig),

b)

Der Ortsgemeinderat beschließt zudem mit 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen:

9.

über die Regelungen über die Aufgabenübertragung an den Ortsbürgermeister, Bildung der Geschäftsbereiche in der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.

10.

Die Aufwandsentschädigung der 3 Beigeordneten wird auf 25 % festgelegt, die Aufwandsentschädigung für die/den Seniorenbeauftragte/n auf 15 %.

Geschäftsordnung des Gemeinderates

Der Ortsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung wie im Entwurf den Sitzungsunterlagen beigefügt, wobei der im Entwurf neu aufgenommene § 3 a Ältestenrat entfällt.

Zuständigkeiten Gemeinderat - Zentrale Vergabestelle im Vergabeverfahren

Der Gemeinderat Bellheim beschließt einstimmig, gemäß den Ausführungen der Verwaltung in Zukunft folgenden Satz bei der Beschlussfassung zur Durchführung einer Maßnahme zu ergänzen:

Die Verwaltung wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.

Antrag auf Sondernutzung in der Straße „Am Weidensatz“

Der Sondernutzung nach § 41 Landesstraßengesetz (LStrG) zur Errichtung einer zusätzlichen Zufahrt an dem Anwesen in der Straße „Am Weidensatz“ wird erteilt.

Antrag auf Sondernutzung in der Straße „Maxburgring“

Der Sondernutzung nach § 41 Landesstraßengesetz (LStrG) zur Errichtung einer zusätzlichen Zufahrt als Stellplatz an dem Anwesen im „Maxburgring“ wird erteilt.

L 509 Südumgehung (OU) Ottersheim und Knittelsheim – Austausch zu Trassenvariante

Die Ortsgemeinde Bellheim stimmt der vorliegenden Trassenvariante für den Bereich innerhalb der Gemarkung Bellheim zu, unter der Voraussetzung, anstatt der Anschlussstelle einen Kreisverkehr zu installieren.

Unternehmensflurbereinigung Bellheim Südumgehung L 509 - Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen Bellheim und Knittelsheim

Die Gemeinde Bellheim stimmt der Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen Bellheim und Knittelsheim in der vorgeschlagenen Weise im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bellheim Südumgehung L509 einstimmig zu.

Aufstellung des Bebauungsplans „Umfeld Hauptstraße 140 A,

1. Änderung“; Abwägungsbeschluss, Beschluss des geänderten Entwurfs sowie zur erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

1.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden

a.

die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen

b.

die außerhalb der formellen Beteiligung aus der Öffentlichkeit vorgebrachte Stellungnahme 1 lediglich hinsichtlich der geringfügigen Anpassung der zulässigen Dachneigung im Teilgebiet MU 3 für den geplanten Neubau von 20-45° auf 15-45° gemäß der beigefügten Abwägungstabelle abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Der Bebauungsplan „Umfeld Hauptstraße 140, 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Aufstellung des Bebauungsplans „Fortmühlstraße 18 A“;

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

1.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Der Bebauungsplan „Fortmühlstraße 18 A“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Ergänzend soll einfließen, dass auf eine forcierte Eingrünung geachtet werden soll.

Aufstellung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich nördlich des Spiegelbachs, östlich der Mittelmühlstraße

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich nördlich des Spiegelbachs, östlich der Mittelmühlstraße in der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Fassung.

Zudem wird der Ortsbürgermeister beauftragt, vorab mit Eigentümern Gespräche wegen möglichen Flächenankäufen für diesen Zweck zu führen.

Aufstellung einer Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Nordost II bis V“;

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

1.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Die Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne "Gewerbegebiet Nordost II bis V" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.

Antrag auf Grundschulsanierung bzw. -erweiterung

Ortsbürgermeister Gärtner informiert, dass die Planungen für die Grundschulsanierungen weit fortgeschritten sind und das Architekturbüro Humbert in der nächsten Ratssitzung bereits verschiedene Planvarianten vorstellen kann.

Erweiterung der Kita Hasenspiel: Garten und Landschaftsbauarbeiten, Großbaumverpflanzung

Der Gemeinderat Bellheim beschließt jeweils einstimmig,

a.

Garten- und Landschaftsbauarbeiten: einen Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Seither aus Lustadt zum Angebotspreis in Höhe von 182.805,48 € zu erteilen,

b.

Großbaumverpflanzung: einen Zuschlag auf das Angebot der Fa. Opitz zum Angebotspreis in Höhe von 21.830,55 € brutto zu erteilen.

Zweiter Bauabschnitt der Mehrgenerationenwohnanlage in der Edelbergstraße (NBG "Untere Dornen 1")

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, weitere Beratungen über den zweiten Bauabschnitt des Mehrgenerationenhauses vorerst auszusetzen und zunächst zu prüfen, ob an der Stelle des jetzigen Bauhofes in der Karl-Silbernagel-Straße evtl. sozialer Wohnungsbau möglich wäre. Für diesen gebe es derzeit gute Fördermöglichkeiten, die geprüft werden sollen.

In einer der nächsten Ratssitzungen sollen die Möglichkeiten aufgezeigt werden.

Erneuerung Kanalanschluss Grundschulturnhalle

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erneuerung des Abwasseranschlusses der Grundschulturnhalle wie in der Sitzung vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen. Die Kosten werden überplanmäßig bereitgestellt.

Bauvoranfrage - Errichtung eines Bungalows in zweiter Reihe, Hauptstraße

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Bungalows in zweiter Reihe in der Hauptstraße wird einstimmig erteilt.

Bauantrag - Nutzungsänderung eines Abstellraums zu Wohnraum und Errichtung von Terrassenüberdachungen, Hauptstraße

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung eines Abstellraums zu Wohnraum und zur Errichtung von Terrassenüberdachungen in der Hauptstraße wird einstimmig erteilt. Wenn rechtlich möglich, sollen 2 Stellplätze gefordert werden, ansonsten wird der Zulassung einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Anzahl notwendiger Stellplätze aufgrund der Größe der geplanten Wohneinheit zugestimmt.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 12.09.2024 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücks-, Personal- und Kassenangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/